Wie in der Schweiz müssen Flüchtlinge auch in Bayern und Baden-Württemberg mitgeführtes Bargeld abgeben. Die bundesgesetzlichen Regelungen im Asylbewerberleistungsgesetz entsprechen laut Bayerns Innenminister im Wesentlichen dem Verfahren in der Schweiz.
«Asylbewerber werden bei der Ankunft in den Aufnahmeeinrichtungen auf Dokumente, Wertsachen und Geld durchsucht. Barvermögen und Wertsachen können sichergestellt werden, wenn es mehr als 750 Euro sind und wenn ein Erstattungsanspruch gegen die Person besteht oder erwartet wird», sagte der bayrische Innenminister Joachim Herrmann der «Bild»-Zeitung vom Donnerstag.
Auch in Baden-Württemberg könne die Polizei Vermögen oberhalb von 350 Euro einbehalten. Im Dezember 2015 sei es pro betroffener Person durchschnittlich ein vierstelliger Betrag gewesen, berichtet das Blatt weiter. Bayern und Baden-Württemberg vollziehen damit Bundesrecht, wonach Asylsuchende zuerst ihr eigenes Vermögen aufbrauchen müssen, wie es heisst.
Die Integrationsbeauftragte der deutschen Regierung, Aydan Özoguz (SPD), sagte der Zeitung: «Wer bei uns einen Asylantrag stellt, muss vor der Hilfegewährung grundsätzlich sein Einkommen und Vermögen aufbrauchen, dazu zählt z.B. auch der Familienschmuck. Auch wenn sich manche Vorurteile hartnäckig halten – als Asylbewerber hat man es mitnichten besser als ein Hartz-IV-Empfänger.»