Auch in Murgenthal brauchts für Asylwohnheim keine Baubewilligung

In der Gemeinde Murgenthal kann der Sozialdienst des Kantons Aargau, wie schon in Aarburg, eine Liegenschaft ohne Baubewilligung in eine Asylunterkunft umwandeln. Der Gemeinderat Murgenthal will den Entscheid nicht weiterziehen, pocht aber darauf, dass die kantonalen Stellen künftig bei anderen Umnutzungen ebenfalls grosszügig verfahren.

In der Gemeinde Murgenthal kann der Sozialdienst des Kantons Aargau, wie schon in Aarburg, eine Liegenschaft ohne Baubewilligung in eine Asylunterkunft umwandeln. Der Gemeinderat Murgenthal will den Entscheid nicht weiterziehen, pocht aber darauf, dass die kantonalen Stellen künftig bei anderen Umnutzungen ebenfalls grosszügig verfahren.

In Murgenthal geht es um ein leerstehendes Zweifamilienhaus im Dorfteil Glashütten, das von 12 bis 14 Asylbewerbern belegt werden soll. Der Gemeinderat Murgenthal sei davon ausgegangen, dass aufgrund der Auswirkungen ein öffentliches Interesse an einer vorgängigen Prüfung des Umnutzungsvorhabens bestehe, heisst es in einer Mitteilung vom Dienstag.

«Nicht wirklich überrascht»

Das kantonale Baudepartement sei zum gegenteiligen Schluss gekommen und habe die Beschwerde des kantonalen Sozialdienstes gutgeheissen. Die Gemeinde Murgenthal sei vom Entschied nicht wirklich überrascht und wolle die Sache nicht weiterziehen. Dies bedeute, dass die Liegenschaft ab sofort bezogen werden könne.

Bei bisherigen baurechtlichen Verfahren sei die Nutzungsintensität immer ein wesentliches Kriterium gewesen, während das dringende Bedürfnis der Eigentümer nach Wohnraum dagegen irrelevant war, heisst es in der Mitteilung der Gemeinde weiter. Sollte der Entscheid eine künftig grosszügigere Praxis signalisieren, namentlich auch für Bauten ausserhalb der Bauzonen, werde dies vom Gemeinderat ausdrücklich begrüsst.

Mehr Widerstand in Aarburg

Auf mehr Widerstand von Seiten der Gemeinde war der Kanton Aargau diesen Frühsommer bei der geplanten Einquartierung von bis zu 90 Asylbewerbern in Aarburg gestossen. Der Gemeinderat verfügte ein Nutzungsverbot und verlangte für die Nutzungsänderung der beiden Wohnhäuser ein Baugesuch.

Der Kanton erhob dagegen Beschwerde und erhielt Recht. Das vom Gemeinderat verhängte Nutzungsverbot der beiden Wohnhäuser wurde per sofort aufgehoben. Inzwischen sind die ersten Asylbewerber in Aarburg eingezogen.

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