Das Urteil im Prozess gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker wird nun auch von der Nebenklage angefochten. Nach der Verteidigung legte auch die Nebenklage um Michael Buback Revision ein.
Dies sagte der Sprecher des Oberlandesgerichts Stuttgart, Matthias Merz, am Donnerstag der Nachrichtenagentur dapd. Die Bundesanwaltschaft akzeptiert hingegen das Urteil.
Nebenkläger Michael Buback sagte am Donnerstag, er selbst habe zwar nach der Urteilsverkündung betont, dass er keine Revision anstrebe. Aber seine Rechtsanwälte hätten die juristische Sachkenntnis. Die Nebenklage-Anwälte hätten „einen erheblichen Handlungsspielraum, und wenn die das tun, werden sie ihre Gründe haben“, sagte Buback.
Becker war am vergangenen Freitag wegen Beihilfe zum Mordanschlag auf den früheren Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seine beiden Begleiter zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Im Rahmen eines Härteausgleichs sollten wegen einer früheren Verurteilung zweieinhalb Jahre der Strafe als verbüsst gelten.
Nach Auffassung des Stuttgarter Gerichts hat Becker „psychische Beihilfe“ zum Dreifachmord an Buback und seinen beiden Begleitern am 7. April 1977 geleistet. Das Gericht sah als erwiesen an, dass Becker die Entscheidung für das Attentat im Beisein der späteren Täter „mitbestimmt“ und die Täter in ihrem Tatentschluss „wissentlich und willentlich“ bestärkt habe.
Becker hatte vor Gericht jegliche Beteiligung an dem Attentat bestritten. Über die Revision muss der Bundesgerichtshof entscheiden.