Auch Nationalrat für Pauschalbesteuerung mit höheren Mindestsätzen

Auch der Nationalrat will an der Pauschalbesteuerung reicher Ausländer festhalten; diese sollen künftig jedoch mehr bezahlen. Mit 116 zu 54 Stimmen folgte die grosse Kammer am Mittwoch damit Bundesrat und Ständerat. Wegen zwei Differenzen geht die Vorlage zurück in den Ständerat.

Die Pauschalbesteuerung bleibt vorerst: Blick auf Gstaad (Archiv) (Bild: sda)

Auch der Nationalrat will an der Pauschalbesteuerung reicher Ausländer festhalten; diese sollen künftig jedoch mehr bezahlen. Mit 116 zu 54 Stimmen folgte die grosse Kammer am Mittwoch damit Bundesrat und Ständerat. Wegen zwei Differenzen geht die Vorlage zurück in den Ständerat.

Mit 117 zu 57 Stimmen lehnte der Rat eine Parlamentarische Initiative von Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL) ab, mit welcher die Steuerprivilegien für reiche Ausländer ganz abgeschafft werden sollten.

Vergeblich hatten Leutenegger Oberholzer und ihre Mitstreiter im links-grünen Lager moniert, mit der Pauschalbesteuerung würden unter anderem die Rechtsgleichheit und der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verletzt.

Trotzdem war neben den anderen Parteien auch die SP für Eintreten auf die bundesrätliche Gesetzesvorlage, nach dem Motto „lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach“.

Neu sollen die direkte Bundessteuer und die kantonalen Steuern nach dem Siebenfachen der Wohnkosten berechnet werden (heute das Fünffache). Bei Leuten, die im Hotel wohnen, soll es das Dreifache des Pensionspreises (heute das Doppelte) sein.

Bei der direkten Bundessteuer wird ein minimales steuerbares Einkommen von 400’000 Franken gelten. Die Kantone sind gehalten, ebenfalls einen solchen Mindestbetrag festzulegen – nach freiem Ermessen. Diverse linke und bürgerliche Einzelanträge, welche Verschärfungen oder Abschwächungen dieser bundesrätlichen Vorschläge zum Ziel hatten, wurden abgelehnt.

Keine Einigkeit bei Übergangsfrist

Knappe Zustimmung erhielt hingegen ein bürgerlicher Minderheitsantrag zur Übergangsfrist nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung. Während Bundesrat und Ständerat fünf Jahre für angemessen halten, fordert der Nationalrat nun zehn Jahre.

Die zweite Differenz betrifft einen ebenfalls von bürgerlicher Seite eingebrachten Zusatz. Demnach soll für Personen über 65, die nicht Schweizer Bürger sind und die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Gesetzesänderung seit mindestens drei Jahren pauschal besteuert wurden, weiterhin das bisherige Recht gelten.

In der Eintretensdebatte sowie in der anschliessenden Beratung hatten Befürworter und Gegner der Pauschalbesteuerung die Klingen gekreuzt. Während die Kritiker von Skandal, Ungerechtigkeit und Untergrabung der Steuermoral sprachen, zogen die Befürworter Argumente wie Standortattraktivität oder den volkswirtschaftlichen Nutzen heran. Ausserdem gebe es etliche Länder mit einem ähnlichen System.

Die Warnung von Befürwortern der steuerlichen Privilegierung reicher Ausländer, wonach die Abschaffung der Pauschalsteuer wie etwa im Kanton Zürich zu einer Abwanderung der Reichen führe, konterten die Gegner mit dem Hinweis, dass der Kanton von den Verbliebenen nun mehr Steuern einnehme.

Einnahmen von über 600 Millionen Franken

Im Jahr 2010 generierte die Pauschalbesteuerung laut Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf gegen 670 Mio. Franken.

Die Pauschalbesteuerung respektive deren Abschaffung ist am Abstimmungswochenende vom 23. September auch Thema in den Kantonen Bern und Basel-Landschaft. Bereits abgeschafft haben sie die Kantone Zürich, Schaffhausen und Appenzell Ausserrhoden.

In Luzern, St. Gallen und im Thurgau lehnte das Volk entsprechende Initiativen zwar ab, erhöhte aber die Hürden für diese Art der Besteuerung. Im April 2011 hatte die Alternative Linke zudem die eidgenössische Volksinitiative „Schluss mit Steuerprivilegien für Millionäre“ lanciert. Laut Leutenegger Oberholzer steht die Initiative kurz vor der Einreichung.

Als erster eingeführt hatte dieses System der pauschalen Besteuerung im Jahre 1862 der Kanton Waadt.

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