Das Abkommen zwischen der Schweiz und den USA zur Umsetzung des US-Steuergesetzes FATCA stösst im Parlament auf geringen Widerstand. Nach dem Ständerat hat auch die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK) dazu Ja gesagt.
Die Kommission beantragt dem Nationalrat mit 13 zu 6 Stimmen bei 5 Enthaltungen, das FATCA-Abkommen zu genehmigen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Der Ständerat hatte dem Abkommen in der vergangenen Session fast oppositionslos zugestimmt.
Nein sagten die Räte in der gleichen Session zur «Lex USA», die das Problem der unversteuerten Gelder von US-Kunden aus der Vergangenheit lösen sollte. Bei FATCA dagegen geht es um ein neues Regime für die Zukunft. Stimmt auch der Nationalrat zu, erhalten die US-Steuerbehörden künftig von Schweizer Banken Informationen.
Keine Begeisterung
Das Abkommen löse keine Begeisterung aus, hält die Kommission fest. Angesichts der Auswirkungen, die ein Verzicht darauf für die Schweiz hätte, habe sich die Mehrheit aber dafür ausgesprochen. Das Abkommen regelt die Umsetzung des US-Steuergesetzes FATCA («Foreign Account Tax Compliance Act»). Mit diesem verpflichten die USA ausländische Banken dazu, Konten von US-Kunden den US-Steuerbehörden zu melden.
Die Schweizer Banken sind gezwungen, das Gesetz ab 2014 umzusetzen, sofern sie nicht vom US-Kapitalmarkt ausgeschlossen werden wollen. Dies gilt unabhängig vom Abkommen zur Umsetzung. Die Schweiz habe daher ein grosses Interesse, zumindest von den Erleichterungen zu profitieren, die das Abkommen vorsehe, schreibt die Kommission.
Souveränität beeinträchtigt
Etwas mehr Widerstand als in der kleinen Kammer wird es in der grossen dennoch geben: Eine rechte Minderheit beantragt, auf die Vorlage nicht einzutreten, weil damit die Souveränität der Schweiz beeinträchtigt werde und weil die automatische Übernahme von US-Recht nicht akzeptabel sei.
Eine linke Minderheit möchte den Bundesrat verpflichten, mit den USA Verhandlungen über den Wechsel zu einem anderen Modell aufzunehmen – und zwar dann, wenn er den automatischen Informationsaustausch zum Standard erklärt.
Für die Umsetzung sind zwei Modelle möglich. Das erste sieht den automatischen Informationsaustausch vor. Mit dem zweiten Modell, das die Schweiz gewählt hat, fliessen die Informationen nicht direkt zwischen den Steuerbehörden. Die Banken liefern Daten, auf deren Basis die US-Behörden via Amtshilfe an die Kundendaten gelangen können. Im Ständerat hatte die Linke den Bundesrat beauftragen wollen, sofort ein Abkommen nach dem ersten Modell auszuhandeln.