Auch Nidwalden will das Kaminfegermonopol lockern

In Nidwalden sollen Besitzer von Kaminen und Wärmeanlagen künftig aus einer Liste von Kaminfegern frei wählen können. Die Regierung will das Monopol der Kaminfeger in ihren Wirkungskreisen weitgehend beseitigen.

In Nidwalden sollen Besitzer von Kaminen und Wärmeanlagen künftig aus einer Liste von Kaminfegern frei wählen können. Die Regierung will das Monopol der Kaminfeger in ihren Wirkungskreisen weitgehend beseitigen.

Dies schlägt der Regierungsrat in seinem am Mittwoch publizierten Entwurf für eine Totalrevision des kantonalen Brandschutz- und Feuerwehrgesetzes vor. Die Änderung soll ab 2019 gelten.

Heute ist Nidwalden in drei Kaminfegerkreise eingeteilt, in denen je ein Kaminfeger das alleinige Recht hat, die Kaminfegerarbeiten zu einem von der Regierung erlassenen Tarif auszuführen. Künftig können Eigentümer wärmetechnischer Anlagen der Vorlage zufolge aus einer Liste von im Kanton zugelassenen Kaminfegern frei wählen.

Die Zulassung erhalten alle, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen respektive über das eidgenössische Fähigkeitszeugnis eines Kaminfegers oder eine gleichwertige Ausbildung verfügen. Sie müssen nicht im Kanton Nidwalden wohnen.

Anlagen sind sicherer geworden

Das Kaminfegermonopol lasse sich nicht mehr mit dem öffentlichen Interesse an der Vermeidung von Feuersbrünsten rechtfertigen, schreibt der Regierungsrat. Der Fortschritt bei der Sicherheitstechnik und die gestiegenen Anforderungen an wärmetechnische Anlagen hätten dazu geführt, dass von Feuerungsaggregaten nur noch eine geringe Brandgefahr ausgehe.

Der Einsatz neuer Wärmepumpen, Fernwärme-, Solarthermie- und Erdwärmeanlagen reduziere die klassische Arbeit der Kaminfeger. Neue Tätigkeitsfelder verlangten nach mehr Spielraum und unternehmerischen Entwicklungsmöglichkeiten über Kantone hinaus. Gebietsmonopole und starre Tarife seien damit nicht mehr kompatibel, hält der Regierungsrat fest.

Neun Kantone (BS, GL, OW, SZ, TI, UR, ZG, ZH) haben das Kaminfegermonopol abgeschafft. In weiteren Kantone sind Gesetzesvorlagen zur Aufhebung des Monopols hängig oder entsprechende Vorstösse auf der politischen Traktandenliste.

Feuerwehr soll Kosten auf Verursacher überwälzen

Daneben soll die Gesetzgebung zum Feuerschutz in mehreren Bereichen der neuen Kantonsverfassung, Bestimmungen des Bundes und der Praxis angepasst werden. Die Regierung will zudem formelle Mängel beseitigen.

Bei der Feuerwehr sollen Einsatzkosten vermehrt auf die Verursacher überwälzt werden. Betroffen sind etwa Verkehrsunfälle, Rettungs-, Bergungs- und Sucheinsätze ausserhalb der eigentlichen Intervention und durch Alarmanlagen ausgelöste Fehlalarme. Damit soll die entsprechende Versicherung finanziell entlastet werden.

Im Weiteren wird für den Brandschutz in Gebäuden keine eigentliche Bewilligung mehr erteilt. Vielmehr wird ein Nachweis des Eigentümers Pflicht. Diesen muss die Nidwaldner Sachversicherung (NSV) genehmigen. Sie kann auch Auflagen und Bedingungen auferlegen.

Mit der Praxisänderung sollen Bau- und Abnahmekontrollen reduziert und auf Stichproben sowie Einzelfälle mit hohem Brandrisiko oder grossem Schadenpotenzial begrenzt werden.

Die Vernehmlassung dauert bis am 27. Juli. Der Landrat soll die Vorlage im Oktober beraten.

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