Auch die Schweiz verfügt über eine Vereinbarung zur einfachen Datenübermittlung in die USA, ein sogenanntes «Safe Harbor»-Abkommen. Auch dieses ist vom Entscheid des Europäischen Gerichtshofes betroffen.
Der europäische Gerichtshof (EuGH) befand am Dienstag, dass Daten europäischer Internet-Nutzer in den USA nicht genügend geschützt sind vor dem Zugriff der Behörden. Das «Safe Harbor»-Abkommen zwischen der EU und der USA erklärte der EuGH deshalb für ungültig. Die EU wird das Abkommen neu verhandeln müssen.
Auch das Schweizer Abkommen mit den USA werde durch den Entscheid in Frage gestellt, sagte Francis Meier, Informationsbeauftrager des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragen Hanspeter Thür, auf Anfrage. Bei der Neuverhandlung werde für die Schweiz nur ein koordiniertes Vorgehen unter Einbezug der EU zum Ziel führen, sagte Meier weiter.
Datenflüsse komplett neu aufgleisen
Von heute auf morgen werde nicht alles ändern, sagte der Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür zudem in einem Interview mit Radio SRF. Dies ergebe sich einerseits aus der ökonomischen Realität, aber auch aus der Realität der bisherigen Datenflüsse. Diese müssten komplett neu aufgegleist werden, was aber nicht so schnell umgesetzt werden könne.
Die Schweiz hatte Ende 2008 mit den USA auf bilateraler Basis ein Rahmenabkommen zum Datentransfer abgeschlossen. Wie bei der EU gibt es eine Liste von zertifizierten US-Unternehmen, die einen beim Verkehr mit der Schweiz ausreichenden Datenschutz zusagen.
Mit diesen müssen Schweizer Unternehmen weder einen Vertrag aushandeln noch den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten über einen Datentransfer informieren. Auf der Liste befinden sich Firmen wie Microsoft oder Apple.