Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie soll in der Bundesverfassung verankert werden. Davon profitieren sollen nicht bloss „Bilderbuchfamilien“ mit Mutter, Vater und zwei Kindern. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat dem revidierten und ergänzten Verfassungsartikel zugestimmt.
Dieser schreibt vor, dass Bund und Kantone für ein bedarfsgerechtes Angebot an familien- und schulergänzenden Tagesstrukturen sorgen. Reichen die Bestrebungen der Kantone oder Dritter nicht aus, legt der Bund Grundsätze über die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung fest.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie war am Montag in der kleinen Kammer unbestritten – durch alle Parteien hindurch. Der Entscheid in der Schlussabstimmung fiel denn auch deutlich mit 30 zu 14 Stimmen.
Die Präsidentin der vorberatenden Kommission, Christine Egerszegi (FDP/AG), legte Wert auf die Feststellung, dass es sich bei der Familie im heutigen Sinn nicht um eine „Bilderbuchfamilie mit Mutter, Vater und zwei Kindern“ handle. Gemeint seien alle Lebensgemeinschaften mit Kindern, ob allein oder partnerschaftlich erziehend: „Die gewählte Lebensform spielt keine Rolle.“
Bund soll Kantonen nichts vorschreiben
Ein Nichteintretensantrag aus den Reihen von SVP und FDP war erfolglos. Eine Minderheit warnte vor Folgekosten und kritisierte, dass der Bund den Kantonen Vorschriften machen, ihnen aber die Kosten übertragen wolle.
Angeschlossen hat sich der Ständerat hingegen einem anderen Minderheitsantrag – und damit auch der Linie des Nationalrats. Mit 22 zu 19 Stimmen beschloss er, dass der Bund keine Grundsätze für die Harmonisierung der Alimentenbevorschussung durch die Kantone festlegen kann. Der Nationalrat hatte diesen Vorschlag mit 96 zu 80 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt.
Innenminister Alain Berset wies vergeblich darauf hin, dass heute jegliche Grundlage fehle, die es dem Bund erlauben würde, auf diesem Gebiet aktiv zu werden. Von 26 Kantonen wehren sich laut Berset deren 7 gegen eine Harmonisierung.
Der Nationalrat hatte den Verfassungsartikel mit 111 zu 68 Stimmen bei einer Enthaltung gutgeheissen. Das Geschäft ist nun nach der Zustimmung durch den Ständerat bereit für die Schlussabstimmung.