Das Schweizer Waffenrecht soll weiter eingeschränkt werden. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat mehreren Motionen zugestimmt, die den besseren Schutz vor Schusswaffen zum Ziel haben.
Mit der nachträglichen Registrierungspflicht für alle Waffen hat die kleine Kammer eine zusätzliche Forderung in das Paket eingefügt. Neu erworbene Waffen werden erst seit einigen Jahren systematisch registriert. Früher unter Privaten gehandelte oder vererbte Waffen sind jedoch nirgends verzeichnet. Das sei nicht zuletzt ein Problem für die Polizei, die bei einem Einsatz nicht wisse, ob sie mit Feuerwaffen rechnen müsse, sagte Bundesrätin Simonetta Sommaruga.
Stillschweigend und mit der Unterstützung des Bundesrats überwies der Ständerat auch die Vorstösse aus dem Nationalrat. Mit einem davon wird eine Gesetzesgrundlage geschaffen, damit die geplante Vernetzung der Waffenregister von Bund und Kantonen tatsächlich umgesetzt werden kann.
Besserer Informationsfluss
Es gehe nicht um die Schaffung eines nationalen Waffenregisters, sondern um einen besseren Informationsfluss zwischen den Behörden, sagte Hans Hess (FDP/OW). Weiter soll eine Meldepflicht für zivile Strafverfolgungsbehörden ans Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport eingeführt werden.
Die Behörden sollen melden, sobald in einem Strafverfahren gegen Wehrpflichtige zu befürchten ist, dass diese sich oder anderen mit der Waffe Gewalt antun. Mit einer weiteren Motion soll die Grundlage dafür geschaffen werden, dass die von den kantonalen Behörden eingegangenen Daten im Personalinformationssystem der Armee auch bearbeitet werden können.
Ein Vorstoss zielt auf den besseren Datenabgleich zwischen dem für das Strafregister-Informationssystem VOSTRA zuständigen Bundesamt für Justiz und der Armee ab. Um Personen zu identifizieren, soll auch beim VOSTRA die AHV-Nummer verwendet werden können.
Justizministerin Simonetta Sommaruga erklärte, der Bundesrat teile alle Anliegen der Motionen. Sie versprach, noch vor Ende Jahr eine Botschaft vorzulegen.