Die Zürcher Kantonalbank (ZKB) wird in Kürze Negativzinsen von 0,75 Prozent auf Guthaben bestimmter Grosskunden einführen. Dies teilte die Bank am Donnerstag mit. Sie gehöre zu jenen Banken, welche auf ihren Girokonten bei der Nationalbank Negativzinsen zahlen müssen.
Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hatte im Dezember die Einführung von Negativzinsen beschlossen; nach der Aufhebung des Mindestkurses Mitte Januar waren sie noch erhöht worden. Ab heute Donnerstag gelten die Negativzinsen.
Ab welcher Vermögenshöhe die Strafzinsen eingeführt werden, wollte die ZKB nicht bekanntgeben. Als Grosskunden werden bei der ZKB laut Sprecherin Eveline Brönnimann sowohl Firmen als auch Einzelpersonen bezeichnet. Ob Einzelpersonen betroffen sind, wollte sie aber nicht sagen.
Negativzinsen für Kleinsparer und Kleinunternehmen seien vorerst nicht vorgesehen, solange die Nationalbank ihre Politik nicht verschärfe, teilte die ZKB weiter mit. Allerdings würden die Konditionen bei Spar- und Kontoprodukten wahrscheinlich angepasst werden. Dies kann sowohl höhere Gebühren als auch tiefere Zinsen bedeuten.
Nicht die erste Bank
Die ZKB ist bereits die dritte Bank, welche ankündigt, die Negativzinsen an Kunden weiterzugeben. Am Sonntag hatte die Credit Suisse (CS) bekanntgegeben, Negativzinsen für Grosskunden einzuführen. Am Mittwoch zog die Genfer Privatbank Lombard Odier nach.
Die Postfinance und andere Finanzinstitute wie die UBS und die Migros-Bank erwägen ebenfalls die Einführung von Negativzinsen für Grosskunden.
Besonders die Privatbanken fühlen sich durch die Negativzinsen der SNB benachteiligt. Christoph Gloor, Präsident der Vereinigung Schweizerischer Privatbanken (VSPB), sagte am Dienstag, viele Privatbanken müssten Strafzinsen zahlen, während grosse, systemrelevante Banken von hohen Freibeträgen profitierten.
Dies, weil sich die Freibeträge nach den erforderlichen Mindestreserven richteten, welche bei Instituten mit diversen Geschäftstätigkeiten und reger Kreditvergabe höher seien, als bei Privatbanken.
Die Nationalbank gewährt den Banken, Versicherungen und Vermögensverwaltern, die bei ihr Konten haben, Freibeträge bei der Einführung der Negativzinsen. Einlagen unter 10 Mio. Fr. oder das 20-fache der gesetzlichen geforderten Mindestreserven müssen nicht verzinst werden.