Die Aargauer Regierung will das Kitesurf-Verbot auf Aargauer Gewässern nicht lockern. Eine Änderung des entsprechenden Gesetzes ist in die Anhörung gegangen.
Der Bundesrat hatte Anfang dieses Jahres das grundsätzliche Verbot für das Kitesurfen ausserhalb von bewilligten Bereichen auf Schweizer Seen per Mitte 2016 aufgehoben. Weil die Gewässerhoheit bei den Kantonen liegt, können diese das Kitesurfen zum Schutz wichtiger Rechtsgüter sowie zur Wahrung öffentlicher Interessen auf ihren Gewässern trotzdem verbieten.
Genau dies will der Kanton Aargau nun tun. Die Regierung hält die Aargauer Gewässer für das Kitesurfen als ungeeignet. Aus Gründen des Natur- und Vogelschutzes sowie der Sicherheit soll das Kitesurfen auf dem Hallwilersee und auf den übrigen Gewässern nicht zugelassen werden.
Die Regierung schlägt deshalb eine Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt vor. Sie hat das Departement Volkswirtschaft und Inneres mit der Durchführung der Anhörung beauftragt. Alle Interessierten können zum Gesetzesentwurf bis am 9. Januar Stellung nehmen, wie die Regierung am Freitag mitteilte.
Beim Kitesurfen steht der Sportler auf einem Board, das Ähnlichkeit mit einem kleinen Surfbrett oder einem Wakeboard aufweist. Gleichzeitig wird er von einem Lenkdrachen über das Wasser gezogen.