In der Schweiz gibt vorerst keinen Automaten für die Internetwährung Bitcoin. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma hat die Bitcoin Suisse AG aufgefordert, die Inbetriebnahme des Tauschautomaten in Zürich bis zur Klärung offener rechtlicher Fragen auszusetzen.
«Wir gehen davon aus, dass wir vor Ende Juni wieder online sind», sagte ein Sprecher der Bitcoin Suisse AG am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Das Unternehmen bestätigte eine Meldung des Blog «bitcoinnews.ch». Der Automat sollte am Mittwoch bei der Viadukt-Shoppingmeile in Zürich in Betrieb gehen, wie es auf der Facebook-Seite der in Baar ZG ansässigen Bitcoin Suisse heisst.
Die Finma wollte sich auf Anfrage nicht konkret zu diesem Einzelfall äussern. Das Aufsichtsrecht enthalte zwar keine konkreten Bestimmungen, jedoch könne der Handel mit Bitcoins oder einer anderen virtuellen Währung je nach Geschäftsmodell einer Zulassungspflicht unterstellt sein, sagte Finma-Mediensprecher Vinzenz Mathys zur rechtlichen Ausgangslage.
Bewilligungspflicht wird abgeklärt
Würden zum Beispiel Einlagen von mehr als 20 Personen entgegengenommen, sei dafür eine Bankbewilligung erforderlich. Unternehmen mit Geschäftsmodellen, die den schnellen Kauf und Verkauf von Bitcoins gegen gesetzliche Zahlungsmittel beinhalteten, unterlägen der Bewilligungspflicht nach Geldwäschereigesetz.
Dies bedeute, dass grundsätzlich für jedes Business-Modell abgeklärt werden müsse, ob und welche Bewilligungspflichten im Rahmen des bestehenden Aufsichtsrechts einzuhalten seien, hielt Mathys fest.
Die Grundidee der 2009 zu Zeiten der Finanzkrise gestarteten Bitcoins ist ein weitgehend anonymer Zahlungsverkehr, der unabhängig von Regierungen und Banken funktioniert. Bitcoins werden durch komplexe Rechenprozesse am Computer erzeugt. Die «Hacker-Währung» lässt sich in reales Geld eintauschen.