Die Bundesanwaltschaft (BA) hat von ihrer Aufsichtsbehörde einen Maulkorb verpasst erhalten. Öffentliche Kritik am Bundesstrafgericht, wie sie die BA nach dem Freispruch von Oskar Holenweger geübt hat, wird künftig nicht mehr toleriert.
Die neue Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) hat am Mittwoch ihren ersten Tätigkeitsbericht veröffentlicht. Der Bericht betrifft das letzte Jahr, als noch der im Sommer abgewählte Erwin Beyeler als Bundesanwalt im Amt war. Auf Anfang Jahr hat der neue Bundesanwalt Michael Lauber seine Arbeit aufgenommen.
Medienmitteilung zu Holenweger
Auf wenig Verständnis ist bei der AB-BA gemäss Bericht die im vergangenen Oktober von der BA veröffentlichte Medienmitteilung zum vollumfänglichen Freispruch des Zürcher Bankiers Oskar Holenweger durch das Bundesstrafgericht gestossen. Die BA hatte darin harsche Kritik am Urteil der Richter in Bellinzona geübt.
Unter anderem hielt die BA fest, dass die Feststellungen im Urteil in mehreren Punkten nicht zutreffen würden und sich die BA gegen diverse Unterstellungen und Schlussfolgerungen verwahre. Unter anderem kritisierte die BA, dass der Einsatz der Vertrauensperson Ramos vom Gericht als rechtswidrig erachtet worden war.
Gemäss Bericht hat die AB-BA bereits Anfang 2011 die klare Erwartung formuliert, dass die BA auf Kritik an anderen Behörden, namentlich am Bundesstrafgericht, via Medien verzichte. Die BA habe sich damit einverstanden gezeigt.
Gewisse Spannungen
Nach der Pressemitteilung im Fall Holenweger habe die AB-BA beim Bundesanwalt interveniert und klargestellt, dass sie es in keinem weiteren Fall mehr tolerieren werde, wenn die BA via Medien an anderen Behörden in einem solchen Ausmass Kritik übe.
Was die generelle Zusammenarbeit zwischen BA und Bundesstrafgericht betrifft, ist diese gemäss dem Bericht nicht unproblematisch. Bisweilen werde von Seiten der BA inhaltliche und fachliche Kritik an den Entscheiden oder Kompetenzen des Gerichts geübt.
Zum Betriebsklima hält der Bericht fest, dass offenbar auch nach der letztjährigen Integration des Eidg. Untersuchungsrichteramtes in die BA gewisse Spannungen zwischen Mitarbeitern der früher getrennt arbeitenden Behörden weiter bestehen.
Nicht von allen Staatsanwälten und Staatsanwältinnen des Bundes sei im übrigen gleichermassen geschätzt worden, dass der Bundesanwalt von seiner neuen Kompetenz Gebrauch gemacht habe, ihnen im Einzelfall auch inhaltlich Weisungen zu erteilen.