Aufsichtskommission will Landwirtschaftsland besser schützen

Jedes Jahr gehen in der Schweiz rund 3400 Hektaren landwirtschaftliches Kulturland verloren, was fast dem Stadtgebiet von St. Gallen entspricht. Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK) erwartet vom Bundesrat, dass er dagegen etwas unternimmt.

In der Schweiz gehen jedes Jahr rund 3400 Hektaren landwirtschaftliches Kulturland verloren (Archivbild) (Bild: sda)

Jedes Jahr gehen in der Schweiz rund 3400 Hektaren landwirtschaftliches Kulturland verloren, was fast dem Stadtgebiet von St. Gallen entspricht. Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK) erwartet vom Bundesrat, dass er dagegen etwas unternimmt.

Als wichtigsten Grund für den Verlust von Kulturland ortet sie die die Ausbreitung der Siedlungsfläche. Max Binder (SVP/ZH), der die zuständige Subkommission leitete, macht dafür vor allem den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern verantwortlich. Die Landwirtschaft und die Ausbreitung des Waldes hätten ebenfalls einen Anteil, wenn auch einen weniger grossen. Auch Gewässerschutzmassnahmen seien nicht so bedeutend für den Kulturlandverlust, sagte Binder am Dienstag vor den Medien in Bern.

Die Rolle des Bundes ist laut GPK eine weitere Ursache für den Verschleiss von Kulturland. Dieser nehme seine Aufsichtsfunktion nur zurückhaltend wahr, schreibt die Aufsichtskommission in einem Bericht. Grund dafür ist unter anderem, dass er von den Kantonen nicht immer mit den nötigen Informationen über Umfang und Qualität der Fruchtfolgeflächen, also des ackerfähigen Kulturlandes, versorgt wird.

Doch auch bei seinen eigenen Projekten, beispielsweise beim Ausbau der Verkehrsinfrastruktur, räume der Bund dem Kulturlandschutz nur geringen Stellenwert ein. Kulturlandschutz müsse im Sachplan Verkehr explizit erwähnt werden, fordert die GPK daher.

Unterschiedliche Angaben

Auch beim Sachplan Fruchtfolgeflächen sieht sie Handlungsbedarf. Dieser legt zwar einen minimalen Umfang pro Kanton fest, schützt das Landwirtschaftsland laut GPK aber nur bedingt. Die Erhebungen würden nicht von allen Kantonen gleich gehandhabt, weshalb die verschiedenen Inventare nicht wirklich verglichen werden könnten, sagte Binder. Zudem sei die Qualität des Bodens nicht überall gleich.

Auch das Raumplanungsgesetz sorge nur für einen schwachen Schutz des Kulturlandes und räume den Kantonen grossen Spielraum beim Vollzug ein, heisst es im GPK-Bericht. Dem Anliegen werde zwar Rechnung getragen, aber immer noch zu wenig, sagte Binder. Derzeit ist die Umsetzung der letzten Revision des Raumplanungsgesetzes im Gang. Diese schützt das Kulturland unter anderem dadurch, dass die Grösse der Bauzonen begrenzt wird.

Im Entwurf für eine zweite Etappe legte der Bundesrat ein besonderes Gewicht auf den zusätzlichen Schutz des Kulturlandes. Diese Revision wurde nicht nur von Kantonen und Gemeinden, sondern auch von den Bauern abgelehnt, weshalb der Bundesrat das Projekt auf die lange Bank geschoben hat. Trotz dieser Vorarbeiten fordert die GPK nun vom Bundesrat eine Überprüfung, ob zum besseren Schutz des Kulturlandes die Bundesgesetze angepasst werden müssen.

Nicht an erster Stelle

Mit einem Postulat verlangt die Aufsichtskommission zudem einen Bericht, der das Verhältnis des Kulturlandschutzes etwas zum Wald-, Umwelt- oder Natur- und Heimatschutz beleuchten soll. Die GPK geht davon aus, dass das Landwirtschaftsland dabei nicht gleich gewichtet wird. «Beim Wald gibt es einen klaren quantitativen Schutz», sagte Binder. Der Kulturlandschutz müsse eine stärkere Bedeutung erhalten.

Das Anliegen der GPK wird von verschiedenen Seiten unterstützt. Die Ernährungssicherheits-Initiative ist derzeit im Parlament hängig. Der Bauernverband will damit unter anderem den Erhalt der Kulturflächen, insbesondere des ackerfähigen Kulturlandes, erreichen. Die Jungen Grünen sammeln Unterschriften für eine Initiative, mit der die Zersiedelung des Landes gestoppt werden soll.

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