Im Prozess um den Werkstattmord vom Oktober 2012 in Gränichen AG muss auch der zweite Angeklagte für 15 Jahre ins Gefängnis. Das Bezirksgericht Aarau fällte am Donnerstag diese Strafe gegen einen 44-jährigen Bosnier. Der Auftragsmörder wird nicht verwahrt.
Der Mann war bereits im Dezember 2014 vom Bezirksgericht nach einem mehrtägigen Indizienprozess wegen Mordes verurteilt worden. Das Strafmass wurde ausgesetzt, weil ein weiteres psychiatrisches Gutachten noch ausstand. Der Bosnier befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug.
Das Bezirksgericht sprach die Freiheitsstrafe von 15 Jahren einstimmig aus. Der Mann habe das Opfer gnadenlos gehetzt und regelrecht hingerichtet, sagte der Gerichtspräsident bei der Urteilsbegründung. Der Bosnier habe mit dem Opfer keinen Streit gehabt, sondern ein freundliches Verhältnis.
Opfer des Werkstattmordes von Gränichen ist ein 31-jähriger Thaiboxer. Der Bosnier erschoss den Mann gemäss Urteil in zeitlichem Abstand mit zwei Schüssen in der Werkstatt im Erdgeschoss. Es war ein Mord im Auftrag eines 52-jährigen Schweizers.
Auftraggeber des Mordes ist auf freiem Fuss
Dieser Mann wurde im Dezember 2014 wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt. Die Staatsanwaltschaft wollte eine lebenslängliche Freiheitsstrafe, die Verteidigung forderte Freispruch. Der Schweizer, der auf freiem Fuss ist und mittlerweile mit der Frau des Opfers zusammenlebt, zog den Fall an das kantonale Obergericht weiter.
Der Auftragsmörder, ein Automechaniker und Taxifahrer, stand in Abhängigkeit zum Schweizer, der die Sache eingefädelt hatte, finanziert und vom Mord profitierte. Der Schweizer bestellte das Opfer in die Werkstatt, wo der Bosnier mit der Waffe wartete und schoss.
Die Tatwaffe wurde nicht gefunden. Die beiden Männer legten kein Geständnis ab. Sie und die Personen im unmittelbaren Umfeld waren untereinander auf unterschiedlichste Art und Weise verbunden. Es ging in der Zeit vor und nach der Tat um Abhängigkeiten, Geldprobleme, Gewalt, Angst und Liebe.
Täter hat psychische Störung
Die Staatsanwältin forderte für den Auftragsmörder eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren und eine kleine Verwahrung. Es bestehe eine hohe Rückfallgefahr für schwere Gewalttaten. Das Gericht lehnte diesen Antrag ab, weil die Voraussetzungen fehlten.
Der Verteidiger forderte erneut einen Freispruch. Die Voraussetzungen für eine Verwahrung seien aufgrund der psychiatrischen Gutachten nicht gegeben. Der Verteidiger machte klar, dass er das Urteil ans Obergericht weiterziehen will.
Bei der Befragung vor Gericht zeichnete der forensische Gutachter vom Auftragsmörder ein differenziertes Bild. Der Mann habe eine psychische Störung, reagiere schnell aggressiv und impulsiv. Doch diese Störung habe beim Mord keine Rolle gespielt. Gemäss Gericht sei der Mord sehr geplant ausgeführt worden. Der Gutachter sprach von einem «kontrollierten, sehr zielgerichteten Verhalten».