Bei der Bewertung eines kostbaren Perserteppichs lag ein Auktionator aus Augsburg mit 900 Euro völlig daneben: Nach dem Verkauf erzielte das Prachtstück bei einer Versteigerung in London die Rekordsumme von 7,2 Millionen Euro.
Für seine drastische Fehleinschätzung muss der Auktionator aber nicht haften. Das Landgericht Augsburg wies am Freitag die Schadenersatzklage der einstigen Besitzerin ab.
Die Frau hatte dem Mann vorgeworfen, den Teppich aus dem 17. Jahrhundert schludrig geprüft zu haben. Dadurch sei ihr ein hoher Gewinn entgangen.
Der Vorsitzende Richter Andreas Dumberger sagte jedoch bei der Urteilsbegründung, der Auktionator habe bei der Begutachtung des Teppichs weder vorsätzlich noch fahrlässig seine Pflichten verletzt. Der Mann sei nicht auf Teppiche spezialisiert, sondern ein „Universalversteigerer“.