AUNS fordert Berücksichtigung von nachgereichten Unterschriften

Die AUNS pocht darauf, dass die Bundeskanzlei je rund 2800 nachgereichte Unterschriften gegen die Steuerabkommen mit Deutschland und Grossbritannien mitzählt. Damit wären die Referenden zustande gekommen. Die AUNS will bis vor Bundesgericht ziehen.

AUNS-Präsident Pirmin Schwander beim Einreichen der Unterschriften (Archiv) (Bild: sda)

Die AUNS pocht darauf, dass die Bundeskanzlei je rund 2800 nachgereichte Unterschriften gegen die Steuerabkommen mit Deutschland und Grossbritannien mitzählt. Damit wären die Referenden zustande gekommen. Die AUNS will bis vor Bundesgericht ziehen.

In ihrem Verfügungsentwurf zu den Referenden gegen die drei Steuerabkommen schlüsselt die Bundeskanzlei erstmals auf, wie viele Unterschriften die Referendumskomitees verspätet eingereicht haben. Der Entwurf, zu dem sich die Komitees bis Ende Woche äussern können, liegt der Nachrichtenagentur sda vor.

Im Falle des Abkommens mit Deutschland sind es 2841 Unterschriften, die laut AUNS rechtzeitig vor Ablauf der Referendumsfrist von den Gemeinden bescheinigt wurden. Beim Abkommen mit Grossbritannien sind es 2809 Unterschriften. Keine nachgereichten Unterschriften verzeichnet die Bundeskanzlei für den Staatsvertrag mit Österreich.

Mit diesen Unterschriften würde es für beide Referenden reichen: Gegen das Abkommen mit Deutschland wären 51’295 Unterschriften zusammengekommen, gegen jenes mit Grossbritannien 50’172 Unterschriften. Erforderlich sind 50’000 Unterschriften. Das Referendum gegen das Abkommen mit Deutschland wurde dreimal gezählt. Reichen würde es in jedem Fall.

Bundesgericht als einzige Lösung

Die AUNS werde die BK in einer Stellungnahme dazu auffordern, diese nachgereichten Unterschriften zu berücksichtigen, sagte AUNS-Geschäftsführer Werner Gartenmann am Montag gegenüber der Nachrichtenagentur sda.

Für Gartenmann ist klar: „Wenn die Gemeinden sauber gearbeitet hätten, wären alle drei Referenden zustande gekommen.“ Die Leute fühlten sich betrogen, wenn Volksabstimmungen aus derartigen Gründen nicht stattfänden. Wenn die Bundeskanzlei nicht einlenke, sei der Gang vor Bundesgericht die einzige Lösung. Entscheiden darüber wird der AUNS-Vorstand am 29. Oktober.

Einreichedatum ist massgebend

Die Bundeskanzlei bezeichnet die fraglichen Unterschriften im Verfügungsentwurf als „verspätet nachgereicht und somit ungültig“. Die Verfassung und das Gesetz regeln den Fall klar: Die Sammelfrist für ein Referendum dauert 100 Tage; es zählt der Tag der Einreichung.

Dennoch handelt es sich um einen Spezialfall: Da die nachgereichten Unterschriften ausschlaggebend wären für das Referendum, muss die Bundeskanzlei die Unterschriften explizit als ungültig bezeichnen. In den letzten Jahren liess es die BK jeweils offen, ob verspätet eingereichte, aber rechtzeitig bescheinigte Unterschriften bei Referenden gezählt werden müssen.

Dass Unterschriften nachgereicht werden, geschieht nämlich immer wieder: Die FDP lieferte für ihre Bürokratie-Stopp-Initiative nach einem Monat noch Unterschriften ab – allerdings vergeblich.

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