Die AUNS fürchtet sich vor einem „Diktat ausländischer Technokraten“ und vor einem „schleichenden EU-Beitritt“. Staatsverträge sollen deshalb zwingend dem Volk vorgelegt werden. Am Donnerstag hat die AUNS den Abstimmungskampf für ihre Initiative lanciert.
Die Volksinitiative „Staatsverträge vors Volk“ verlangt, dass Staatsverträge Volk und Ständen vorgelegt werden müssen, wenn sie „wichtige Bereiche“ betreffen. Ebenfalls äussern müsste sich der Souverän bei einmaligen Ausgaben von mehr als einer Milliarde Franken oder wiederkehrenden von mehr als 100 Millionen Franken. Am 17. Juni wird über das Begehren abgestimmt.
Die überparteiliche Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS) will damit die demokratische Mitsprache in der Aussenpolitik stärken, wie AUNS-Präsident Pirmin Schwander gemäss Mitteilung am Donnerstag vor den Medien in Bern sagte.
Heute stünden völkerrechtliche Verträge oft über den Bundesgesetzen, monierte der Zürcher SVP-Kantonsrat und Handelsrechtsprofessor Hans-Ueli Vogt. In der Verwaltung, in der bundesgerichtlichen Rechtsprechung und von Staatsrechtlern werde ein „weitgehender Vorrang des Völkerrechts gegenüber nationalen Gesetzen“ vertreten.
Aus diesem Grund müssten Staatsverträge gleich behandelt werden wie Verfassungsänderungen und zwingend dem Volk unterbreitet werden. Er staune manchmal selber, sagte der Aargauer SVP-Nationalrat Luzi Stamm gemäss Redetext, dass „der einfache Bürger die Zukunft viel besser beurteilt als die politische Elite“.
Ausland als Gefahr für Kantone
Ein Dorn im Auge sind den AUNS-Vertretern die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) beziehungsweise die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
Nicht zuletzt würden Staatsverträge zunehmend in die Interessen der Kantone eingreifen, sagte der Walliser AUNS-Vizepräsident Jean-Dominique Cipolla. Der bewährte und erfolgreiche Föderalismus werde dadurch „folgenschwer gefährdet“.
In ihrer Abstimmungsbroschüre verleiht die AUNS der Befürchtung Ausdruck, die Schweiz bewege sich auf einen „schleichenden EU-Beitritt“ hin. 20 Jahre nach dem Nein zum EWR verdränge EU-Recht immer mehr Schweizer Recht.
Bundesrat und Nein-Komitee haben sich bereits zur Initiative geäussert. Der Bundesrat empfiehlt ein Nein, unter anderem weil er befürchtet, bei einem Ja müsste das Volk über zahlreiche unbestrittene Vorlagen abstimmen. Im Nein-Komitee sind alle Parteien mit Ausnahme der SVP vertreten. Sie warnen vor einem politischen Leerlauf und teilen die Befürchtungen des Bundesrats.