Der Bundesrat hat einen ersten Teil der Änderungen des Medizinalberufegesetzes per Anfang kommenden Jahres in Kraft gesetzt. Neu werden die Hausarzt- und die Komplementärmedizin sowie die medizinische Grundversorgung ausdrücklich in die Ausbildungsziele aufgenommen.
Die Integration der medizinischen Grundversorgung und der Hausarztmedizin in die universitären Aus- und Weiterbildungsziele des MedBG stärkt deren Rolle, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) mitteilte. Neu müssen etwa Apothekerinnen und Apotheker Kompetenzen im Impfbereich erwerben, häufige Krankheiten erkennen können und über Kenntnisse zu deren Behandlung verfügen.
Mit der Aufnahme von Kenntnissen zu komplementärmedizinischen Methoden in die Ausbildungsziele wird der Verfassungsauftrag umgesetzt, den das Volk 2009 mit der Annahme der Initiative «Ja zur Komplementärmedizin» erteilt hat.
Die Revision des Medizinalberufegesetzes erfüllt gemäss Mitteilung eine der gesundheitspolitischen Prioritäten des Bundesrates. Er will, wie er in der Strategie Gesundheit2020 festhält, die Hausarztmedizin und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Gesundheitsfachleuten intensivieren.