Müssten Militärdienstuntaugliche und Ausgemusterte Zivildienst leisten, würde das die Erwerbsersatzversicherung (EO) jährlich mit einer halben Milliarde Franken belasten. Ohne zusätzliche Erträge könnte der EO-Fonds diese Zusatzausgaben nicht tragen.
Dies schreibt der Bundesrat in einem am Mittwoch veröffentlichten Bericht zuhanden des Parlaments. Die Regierung erfüllte damit ein Postulat des Ständerats. Dieser verlangte eine Untersuchung der Möglichkeiten und Folgen einer Zivildienstpflicht für Militärdienstuntaugliche und Ausgemusterte.
Angesichts der derzeitigen finanziellen Situation sei der EO-Fonds nicht in der Lage, Zusatzausgaben von 500 Millionen Franken ohne zusätzliche Mittel zu verkraften, schreibt der Bundesrat nun in seinem Bericht.
Die Zusatzausgaben würden entstehen, wenn die jährlich etwa 18’000 für militärdienstuntauglich erklärten Personen fortan Zivildienst leisten müssten und dafür gemäss den heute geltenden Bestimmungen entschädigt würden.
Weniger Wehrpflichtersatz
Finanzielle Konsequenzen hätte die Ausdehnung der Zivildienstpflicht auch auf den Wehrpflichtersatz, die Militärversicherung, für die Überprüfung der Militärdiensttauglichkeit sowie die Vollzugsstelle für den Zivildienst. Die Erträge aus dem Wehrpflichtersatz würden sinken, die Kosten für alle anderen Bereiche steigen, schreibt der Bundesrat in dem Bericht, ohne aber Zahlen zu nennen.
Grundsätzlich müsste für eine weiter gefasste Zivildienstpflicht nach Ansicht des Bundesrats Artikel 59 der Bundesverfassung geändert werden. Ausserdem würde der Wechsel neue Vollzugsregeln voraussetzen.
Der Bundesrat musste im Auftrag des Ständerats auch klären, ob die untauglich erklärten oder ausgemusterten Personen gewillt wären, Zivildienst zu leisten. Eine Umfrage des Forschungsinstituts gfs.bern bei 1221 Militär- oder Schutzdienstuntauglichen respektive Ausgemusterten kommt dabei zu einem ernüchternden Ergebnis.