Ausgaben für Sozialhilfe steigen im Aargau deutlich an

Im Kanton Aargau sind die Kosten für die Sozialhilfe stark angewachsen. Die Aufwendungen betrugen im Jahr 2013 insgesamt 95,8 Millionen Franken. Damit sind die Ausgaben im Vergleich zum Jahr 2004 um 70 Prozent gestiegen.

Im Kanton Aargau sind die Kosten für die Sozialhilfe stark angewachsen. Die Aufwendungen betrugen im Jahr 2013 insgesamt 95,8 Millionen Franken. Damit sind die Ausgaben im Vergleich zum Jahr 2004 um 70 Prozent gestiegen.

Der Kanton übernahm 2013 von der Gesamtsumme 33,4 Millionen und die Gemeinden 62,3 Millionen Franken. Der Beitrag des Bundes steht noch nicht fest. Im Jahr 2012 hatte der Bund an die Gesamtkosten von 84,5 Millionen rund 39 Millionen Franken bezahlt.

12’750 Personen bezogen 2013 Sozialhilfe. Davon waren 50,8 Prozent Schweizer, 49,2 Prozent Ausländer. Das geht aus der Antwort des Regierungsrates vom Freitag auf eine Anfrage des SVP-Grossrates Thomas Burgherr hervor.

Im Aargau liegt die Sozialhilfequote mit 2 Prozent unter dem Schweizer Durchschnitt von 3,2 Prozent. Die effektiven Fallzahlen seien gestiegen, hält der Regierungsrat fest. Weil jedoch die Bevölkerung wachse, ergebe sich eine gleichbleibende Sozialhilfequote.

Mehr Ergänzungsleistungen

Zwischen 2004 und 2012 erhöhten sich die Sozialhilfekosten gemäss Statistik des Kantons um 58 Prozent. Die Ausgaben für Ergänzungsleistungen von AHV-Bezügern stiegen im gleichen Zeitraum um 85 Prozent auf 207,1 Millionen Franken.

Im Aargau gab es 2013 acht Fälle mit Sozialkosten von je 100’000 bis 150’000 Franken. Von diesen Fällen lebten deren drei in Privathaushalten und deren fünf in einer stationären Einrichtung. Im Jahr zuvor waren es 14 so teure Fälle gewesen.

Die Mehrheit der Fälle sieht jedoch anders aus. Ein Einpersonenhaushalt erhält pro Monat 1538 Franken Sozialhilfe, ein Paar mit zwei Kindern 2557 Franken.

In der Antwort auf die SVP-Interpellation hält der Regierungsrat fest, eine vierköpfige Familien mit Nettoeinnahmen von bis zu 5000 Franken pro Monat werde nicht benachteiligt im Vergleich zu einer Familie mit Anspruch auf Sozialhilfe.

Sozialhilfe muss zurückbezahlt werden

Eine vierköpfige Familie erhalte eine Nettoleistung von 3319 Franken. Dabei müsse berücksichtigt werden, dass der Kanton im Gesetz vorschreibe, dass die bezogene Sozialhilfe bei wirtschaftlich besseren Verhältnissen zurückbezahlt werden müsse.

Ehemalige Sozialhilfebeziehende verblieben daher zum Teil jahrelang auf dem sozialen Existenzminimum – bis die Sozialhilfeschuld getilgt sei.

Knapp 60 Prozent der Personen würden höchstens bis zu einem Jahr Sozialhilfe beziehen. 20 Prozent sein ein bis zwei Jahre lang auf Unterstützung angewiesen und 15 Prozent zwei bis vier Jahre lang. Nur 9 Prozent erhielten seit mehr als vier Jahren Sozialhilfe.

Nächster Artikel