Ausländer dürfen im Kanton Luzern weiterhin nicht mitentscheiden

Das Recht abzustimmen und zu wählen bleibt im Kanton Luzern den Schweizern vorbehalten. Die Stimmberechtigten haben eine Volksinitiative für ein Ausländerstimmrecht mit 16’006 zu 83’773 Stimmen abgelehnt. Die Stimmbeteiligung betrug 39,29 Prozent.

Ausländerinnen und Ausländer dürfen im Kanton Luzern nicht abstimmen (Symbolbild) (Bild: sda)

Das Recht abzustimmen und zu wählen bleibt im Kanton Luzern den Schweizern vorbehalten. Die Stimmberechtigten haben eine Volksinitiative für ein Ausländerstimmrecht mit 16’006 zu 83’773 Stimmen abgelehnt. Die Stimmbeteiligung betrug 39,29 Prozent.

Lanciert worden war die Volksinitiative „Mit(be)stimmen!“ von der der SP-nahestehenden Bewegung Second@s Plus. Verlangt wurde nicht die generelle Einführung des Ausländerstimmrechtes. Die Gemeinden sollten aber die Möglichkeit erhalten, Ausländern mit Niederlassungsbewilligung das kommunale Stimmrecht zu gewähren.

Das Nein der Stimmberechtigten war absehbar. Zwar zeigte sich die Kantonsregierung zunächst für das Anliegen offen. Die grossen Parteien CVP, FDP und SVP traten aber geschlossen gegen die Initiative an. Das Stimmrecht müsse ans Bürgerrecht und damit an die Integration gekoppelt bleiben, argumentierten die Bürgerlichen.

SP und Grüne unterstützten die Initiative. Das kommunale Stimmrecht helfe den Ausländern, sich mit der Schweizer Demokratie vertraut zu machen und sich zu integrieren.

In der Schweiz verfügen die Ausländer in acht Kantonen (AR, BS, FR, GE, GR, JU, NE, VD) über ein unterschiedlich ausgestaltetes Stimmrecht. Im Kanton Luzern kennen die katholische und reformierte Kirche das Ausländerstimmrecht.

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