Ausländerinnen und Ausländer dürfen künftig in Rehetobel abstimmen und wählen. Im zweiten Anlauf befürwortete die Ausserrhoder Gemeinde die Vorlage mit 440 gegen 307 Stimmen. Auch in Wald, Speicher und Trogen haben Ausländer das Stimm- und Wahlrecht.
Die Stimmbeteiligung lag bei 59,26 Prozent.
Damit Ausländerinnen und Ausländer in Appenzell Ausserrhoden auf kommunaler Ebene abstimmen und wählen dürfen, müssen sie seit zehn Jahren in der Schweiz und seit fünf Jahren im Kanton wohnen. In Rehetobel erfüllen gut 50 Personen diese Bedingung, das sind etwa fünf Prozent der Stimmberechtigten.
Die Abstimmung war der zweite Anlauf für die Einführung des Ausländerstimmrechts in Rehetobel. 1996 hatte sich die Gemeinde mit 312 zu 272 Stimmen knapp dagegen ausgesprochen.
Die Ausserrhoder Gemeinden haben laut Kantonsverfassung seit 1995 die Möglichkeit, ihrer ausländischen Bevölkerung das Stimm- und Wahlrecht auf kommunaler Ebene zu gewähren. Wald machte 1999 als erste Gemeinde davon Gebrauch. 2002 folgte Speicher, 2004 Trogen. In Teufen (1996) und Grub (2000) sagte das Volk Nein.
Kantonal einzig Jura und Neuenburg
Das Ausländerstimmrecht auf kantonaler und kommunaler Ebene kennen in der Schweiz einzig der Jura und Neuenburg. Die Kantone Waadt, Genf und Freiburg haben ein kommunales Ausländerstimmrecht eingeführt. In Basel-Stadt, Graubünden und Appenzell Ausserrhoden haben die Gemeinden die Möglichkeit, das Ausländerstimmrecht einzuführen.