Die Verkäufe von Zweitwohnungen sind im Wallis in den letzten drei Jahren deutlich zurückgegangen. Der Kanton führt dies einerseits auf die Annahme der Weber-Initiative und anderseits auf den starken Schweizerfranken zurück.
Seit der Annahme der Weber-Initiative am 11. März 2012 verzeichnet der Zweitwohnungsmarkt im Wallis «grosse Einbussen», wie die Walliser Kantonsregierung am Donnerstag mitteilte. Die Verkäufe von Zweitwohnungen seien «deutlich zurückgegangen», sodass das Wallis seit 2013 über genügend Kontingente für die Nachfrage verfüge.
2014 musste der Kanton Wallis überhaupt nicht auf das Zusatzkontingent für den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller) zurückgreifen, und 2015 wurden nur 25 Prozent der verfügbaren 330 Immobilien-Objekte des Kontingents gebraucht.
Aufgrund dieser Entwicklung hat der Walliser Staatsrat entschieden, seinen Handlungsspielraum auszunutzen und das Reglement über die Lex Koller anzupassen. Er hofft, damit «die von den Auswirkungen der Weber-Initiative und vom starken Schweizerfranken arg getroffene Tourismuswirtschaft unterstützen» zu können.
So ist es von nun an möglich, gleich viele Kontingente für «gewöhnliche Projekte», gemeint sind Chalets, zuzuteilen wie für «Projekte von kantonaler Bedeutung», die über eine gewisse Anzahl von «warmen Betten» während eines grossen Teils des Jahres verfügen. Da in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von 20 Prozent keine solche Wohnungen mehr gebaut werden können, betrifft die Änderung laut Mitteilung hauptsächlich touristische Beherbergungsprojekte.