Auch im Kanton Zürich sollen lange ansässige Ausländerinnen und Ausländer in ihrer jeweiligen Wohngemeinde das kommunale Stimm- und Wahlrecht erhalten können. Dies verlangt die Initiative «Für mehr Demokratie», die am 22. September zur Abstimmung kommt.
Die Initiative verlangt keinen Automatismus und auch keinen Rechtsanspruch der Ausländerinnen und Ausländer auf das Stimm- und Wahlrecht. Die Entscheidungskompetenz über dessen Erteilung liegt bei den Gemeinden.
Diese «können die politischen Rechte in Gemeindeangelegenheiten» jenen ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern erteilen, die seit «mindestens 10 Jahren in der Schweiz leben und seit mindestens 3 Jahren ununterbrochen in der Gemeinde wohnen», wie es im Initiativtext heisst. Zudem müssen die Interessierten persönlich Antrag stellen.
Die Initianten betonen, dass die Initiative einen Ausbau der Demokratie bewirke. Sie erhöhe die Gemeindeautonomie und fördere die Integration von lange ansässigen Ausländerinnen und Ausländern. Die politische Mitbestimmung stärke das Verantwortungsgefühl und sei ein erster Schritt in Richtung Einbürgerung.
Lanciert worden war das Volksbegehren vom Verein «Second@s». Unterstützt wird es von Gewerkschaftskreisen, verschiedenen Ausländerorganisationen sowie Politikerinnen und Politikern diverser Parteien bis ins bürgerliche Lager hinein.
Im Kantonsrat allerdings hatten sich nur SP, Grüne, AL und GLP für die Initiative ausgesprochen. Die Befürworter wiesen vor allem auf die Entscheidungsfreiheit der Gemeinden hin.
Die Gegner dagegen pochten darauf, dass politische Rechte und Staatsbürgerschaft deckungsgleich sein müssten. Wer mitbestimmen wolle, könne sich schliesslich einbürgern lassen.