Ausschaffungsinitiative – einmal soft und einmal hart

Der Bundesrat schickt zwei Varianten zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative in die Vernehmlassung. Die eine sieht einen Ausweisungsautomatismus vor, trägt aber der Verhältnismässigkeit und dem Menschenrechtsschutz Rechnung. Die andere kann unter Umständen zu Menschenrechtsverletzungen führen.

Viele Insassen im Gefängnis in Kloten warten auf ihre Ausschaffung (Archiv) (Bild: sda)

Der Bundesrat schickt zwei Varianten zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative in die Vernehmlassung. Die eine sieht einen Ausweisungsautomatismus vor, trägt aber der Verhältnismässigkeit und dem Menschenrechtsschutz Rechnung. Die andere kann unter Umständen zu Menschenrechtsverletzungen führen.

Der zweite Vorschlag wurde nach Angaben des Bundesrats von Vertretern des Initiativkomitees in die Arbeitsgruppe eingebracht, die den neuen Verfassungsartikel konkretisieren sollte. Diese Variante sieht eine Ausschaffung auch bei weniger gravierenden Delikten wie leichter Körperverletzung vor. Zudem sollen straffällige Ausländer unabhängig vom Strafmass ausgeschafft werden.

Die vom Bundesrat bevorzugte erste Variante sieht dagegen eine Ausweisung nur bei einer Freiheitsstrafe mehr als 6 Monaten vor. Damit soll verhindert werden, dass der Ausschaffungsautomatismus schon bei leichten Delikten greift. Die Variante konkretisiert zudem, was als schwere Sexual- und Gewaltstraftat gilt.

Mit dieser Vorlage könnte die Schweiz nach Angaben des Bundesrats ihre internationalen Menschenrechtsverpflichtungen einhalten. In der Variante der Initianten könne dies jedoch nicht gewährleistet werden, weil der Automatismus auch bei weniger schweren Delikten und unabhängig von der persönlichen Situation gelten würde.

Die Verpflichtungen aus dem Freizügigkeitsabkommen mit der EU können bei beiden Varianten nicht vollständig eingehalten werden, wie der Bundesrat schreibt. Die dort verlangte Einzelfallprüfung sei mit der Verfassungsbestimmung nicht immer vereinbar.

SVP enttäuscht: „Bundesrat missachtet Volkswillen erneut“

Die SVP hält nichts davon, dass der Bundesrat zwei Varianten zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative in die Vernehmlassung schickt. Sie will nun ihre Umsetzungsinitiative lancieren.

Zudem will sie alle Vernehmlassungsteilnehmer anschreiben und bitten, den von der SVP eingebrachten Gesetzesentwurf zu unterstützen. Dies teilte die Partei am Mittwoch mit.

Die Durchsetzungsinitiative sei bereits fertig vorbereitet. Jetzt werde die Lancierung vorbereitet, damit die Unterschriftensammlung bald beginnen könne.

Die Partei begrüsst es zwar, dass der Bundesrat am Mittwoch „auf Druck der SVP“ die Vernehmlassung eröffnet hat. Sie kritisiert aber: „Unverständlicherweise missachtet er dabei erneut den Volkswillen, indem er als eine von zwei Varianten einen Vorschlag unterbreitet und favorisiert.“

Mit diesem Vorgehen sei bereits heute abzusehen, wie das Ergebnis der Vernehmlassung aussehen werde, nachdem die grosse Mehrheit von Parteien und Kantonsregierungen die Initiative bekämpft hätten.

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