Ausschreitungen im Joggeli: Gefängnisstrafen für zwei Zürcher Gewalttäter

Im Prozess gegen 17 Männer aus der Region Zürich wegen Krawallen bei einem Fussballspiel im Jahr 2009 im St.-Jakobs-Park hat das Basler Strafgericht die Urteile verkündet. Diese reichen von Geldstrafen bis zu teilbedingten Freiheitsstrafen.

Polizisten sichern den Stadion Eingang von den Zuercher Fans vor dem Fussballspiel der Super League zwischen dem FC Basel und FC Zuerich am Samstag, 13. Mai 2006, in Basel. (KEYSTONE/Patrick Straub) (Bild: sda)

Im Prozess gegen 17 Männer aus der Region Zürich wegen Krawallen bei einem Fussballspiel im Jahr 2009 im St.-Jakobs-Park hat das Basler Strafgericht die Urteile verkündet. Diese reichen von Geldstrafen bis zu teilbedingten Freiheitsstrafen.

Vor vier Jahren kam es zu Ausschreitungen an einem Cup-Spiel des FC Basel gegen den FC Zürich im St.-Jakobs-Park. Eine Gruppe junger Männer aus der Region Zürich hatte sich damals Zugang ins Stadion verschafft, Tore aufgewuchtet, einen Verpflegungsstand und WC-Anlagen verwüstet und Sitze der Stadionbestuhlung gegen die Sicherheitskräfte geschleudert.

Zudem wurden Protectas- und Polizeiangestellte von der Gruppe bedroht, einer wurde gar in den Finger gebissen. Diesen Freitag wurde das Urteil gegen die 17 Männer, die in den letzten vier Jahren mit Ungewissheit lebten, verkündet.

Zwei Männer erhielten eine unbedingte Freiheitsstrafe, die anderen kamen mit bedingten Freiheitsstrafen oder Geldstrafen davon. Ein Angeklagter wurde freigesprochen, da er die Delikte abstritt und nicht zu hundert Prozent als jener junge Mann identifiziert werden konnte, der auf den Aufnahmen der Überwachungskameras als Täter erschien.

Das schwerste im Prozess ergangene Strafmass sind zweieinviertel Jahre Freiheitsstrafe. Das Strafgericht sprach es gegen einen 23-jährigen Angeklagten aus und auferlegte ihm ein Jahr davon unbedingt. Ein gleichaltriger Mann erhielt zudem eine Freiheitsstrafe von 16 Monaten, davon 8 Monate unbedingt.

Versuchte Körperverletzung, Sachbeschädigung und Landfriedensbruch

Das geringste Strafmass erging gegen einen 30-Jährigen mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 110 Franken. Zudem wurde ein junger Mann, der zum Zeitpunkt des Delikts noch nicht volljährig gewesen war, nachsichtig bestraft. Den Männern war von der Anklage namentlich Landfriedensbruch oder Sachbeschädigung vorgeworfen worden.

Wo das Gericht davon ausging, dass Angeklagte Gegenstände geworfen hatten und dabei mit der Gefährdung von Menschen rechnen mussten, sprach es zudem Schuldsprüche wegen versuchter schwerer Körperverletzung aus.

Die Zürcher Anwältin Manuela Schiller teilt diese Beurteilung des Gerichts nicht ganz. Während das Gericht den «Eventualvorsatz» der Werfenden als gegeben betrachtete, wendet Schiller ein, dass nicht unbedingt so sei. Sie schildert etwa den Fall ihres Klienten: «Der Vorplatz, in den die Gegenstände flogen, war bevor die ersten Sicherheitskräfe eintraten während zehn Minuten leer, zumindest zu dem Zeitpunkt, als mein Mandant eine Stickstoffflasche geworfen haben soll. Das Risiko, dass dabei jemand hätte verletzt werden können war nicht sehr gross, da ja niemand dort stand.»

Sie wolle die Straftaten der jungen Männer nicht schön reden, trotzdem finde sie, dass das Gericht in manchen Punkten übertreibe. Zudem kritisierte sie, dass das Verfahren so lange gedauert habe: «In den letzten vier Jahren haben sich die Männer ein Leben aufgebaut.» Ihr Mandant zum Beispiel habe eine Lehrstelle, die er nun unterbrechen oder gar abbrechen müsse.

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