Ausserordentlicher Staatsanwalt untersucht Aargauer Polizeinsatz

Die Aargauer Regierung hat einen ausserordentlichen Staatsanwalt eingesetzt, der einen Polizeieinsatz von 2009 untersuchen soll. Damit setzt der Kanton ein Urteil des Bundesgerichtes um. Beim Polizeinsatz in Wohlen war 2009 ein gewalttätiger Mann durch zwei Polizeischüsse verletzt worden.

Die Aargauer Regierung hat einen ausserordentlichen Staatsanwalt eingesetzt, der einen Polizeieinsatz von 2009 untersuchen soll. Damit setzt der Kanton ein Urteil des Bundesgerichtes um. Beim Polizeinsatz in Wohlen war 2009 ein gewalttätiger Mann durch zwei Polizeischüsse verletzt worden.

Fürsprecher August Biedermann aus Bischofszell TG wird das gesamte Strafverfahren als ausserordentliche Staatsanwalt führen, wie die Aargauer Staatskanzlei am Freitag mitteilte. Biedermann ist selbständiger Rechtsanwalt und war bis Ende 2010 Präsident der Thurgauer Anklagekammer.

Er wird das Strafverfahren gegen den Verletzten wegen des Verdachts auf Gewalt und Drohung gegen Beamte und wegen versuchter schwerer Körperverletzung führen. Er wird auch das Verfahren gegen die beiden Polizisten der Sondereinheit „Argus“ wegen Verdachts auf einfache oder schwere Körperverletzung leiten.

Biedermann wurde gestützt auf ein Urteil des Bundesgerichtes eingesetzt. Das Bundesgericht hatte den Antrag der Oberstaatsanwaltschaft Aargau gutgeheissen, dass ein unabhängiger Staatsanwalt die gesamten Vorkommnisse untersuchen solle.

Gewalttätiger Streit mit Ehefrau

Ein heute 32-jährige Serbe hatte am Abend des 25. Mai 2009 mit seiner Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung in Wohlen gestritten. Die Frau alarmierte die Polizei und konnte sich mit ihrem Kleinkind unverletzt in Sicherheit bringen.

Mehr als zwei Stunden nach dem Alarm stürmte die Sondereinheit „Argus“ die Wohnung. Ein Mitglied setze eine Elektroschockpistole ein. Ein zweites Mitglied der Sondereinheit gab aus der Dienstwaffe zwei Schüsse ab. Die Polizei sprach von „Notwehr“.

Die Schüsse trafen den alkoholisierten Serben im Bauch. Der Mann musste längere Zeit in Spitalpflege verbringen. Wegen des Verdachts auf Körperverletzung eröffnete das damalige Bezirksamt Bremgarten je ein Strafverfahren gegen die beiden „Argus“-Mitglieder sowie gegen den gewalttätigen Mann.

Weil die Strafverfolgungsbehörden im Aargau neu organisiert wurden, wurden die Fälle später der neu geschaffenen Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten zugeteilt.

Die leitende Staatsanwältin beantragte wegen engen beruflichen Beziehungen mit den angezeigten Kadermitgliedern der Kantonspolizei, dass der Fall einer anderen Staatsanwaltschaft zugewiesen wird. Die Beschwerdekammer des Obergerichtes wies dies jedoch ab. Das Bundesgericht entschied anders.

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