Australisches Gericht bestätigt Auflagen für Zigarettenpackungen

Der australische Oberste Gerichtshof hat die weltweit härtesten Auflagen gegen Tabakwerbung bestätigt. Die Vorschrift zum Verkauf von Zigaretten in neutralen einfarbigen Packungen mit abschreckenden Bildern verstösst nicht gegen die Verfassung des Landes.

Zigarettenschachteln in Australien dürfen keine Markenlogos mehr tragen (Bild: sda)

Der australische Oberste Gerichtshof hat die weltweit härtesten Auflagen gegen Tabakwerbung bestätigt. Die Vorschrift zum Verkauf von Zigaretten in neutralen einfarbigen Packungen mit abschreckenden Bildern verstösst nicht gegen die Verfassung des Landes.

Der Oberste Gerichtshof wies am Mittwoch eine Klage der Tabakgrössen British American Tobacco, Imperial Tobacco, Philip Morris und Japan Tobacco zurück. Diese hatten gegen die neue Regelung geklagt, die unter anderem keine auffälligen Markenaufdrucke auf Zigarettenpäckchen mehr zulässt.

Zigarettenpackungen dürfen ab Dezember nur noch in einem oliven Einheitsdesign mit eindringlichen Gesundheitswarnungen und Fotos von Mundkrebs und erblindeten Augäpfeln erscheinen. Markenlogos und -farben sind nicht mehr erlaubt. Der Markenname darf nur noch klein auf das Päckchen gedruckt werden.

Die Argumentation der Tabakkonzerne, der Wert ihrer Markenzeichen werde von den restriktiven Vorschriften zerstört, wiesen die höchsten Richter zurück. Generalstaatsanwältin Nicola Roxon sprach von einem „Wendepunkt für die weltweite Tabakkontrolle“.

Die australische Regierung hofft, dass Rauchen auf diese Art so unattraktiv wie nur möglich wird. Nach ihren Angaben sterben in Australien jährlich 15’000 Menschen an den Folgen des Rauchens. Die detaillierte Urteilsbegründung soll später folgen.

Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation

Die Marketingvorgaben für Tabakkonzerne entsprechen den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und werden in Grossbritannien, Norwegen, Neuseeland, Kanada und Indien genau beobachtet. Dort ziehen die Regierungen ähnliche Regelungen in Erwägung.

Tabakkonzerne fürchten nun einen Präzedenzfall. Sie sehen in der Regelung eine Verletzung ihrer Markenrechte. Laut British American Tobacco wird nur der Schwarzmarkt durch solche Auflagen gestärkt.

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