Ausweisentzug hält vom Fahren in angetrunkenem Zustand nicht ab

Unbeeindruckt vom Ausweisentzug am Nachmittag in Maienfeld GR, hat sich ein angetrunkener Autofahrer sein Auto später wieder geschnappt und ist weitergefahren. Dabei hatte er wohl nicht damit gerechnet, dass die Polizei sein Auto im Auge behalten würde.

Die Kantonspolizei Aargau konnte den Autofahrer anhalten (Symbolbild) (Bild: sda)

Unbeeindruckt vom Ausweisentzug am Nachmittag in Maienfeld GR, hat sich ein angetrunkener Autofahrer sein Auto später wieder geschnappt und ist weitergefahren. Dabei hatte er wohl nicht damit gerechnet, dass die Polizei sein Auto im Auge behalten würde.

Der Vorfall ereignete sich am Samstag: Wie die Kantonspolizei Graubünden am Sonntag mitteilte, erhielt sie am Nachmittag eine Meldung, wonach ein Automobilist sehr unsicher und in Schlangenlinien im Prättigau Richtung Landquart fahre.

Der Autofahrer, ein 43-jähriger Schweizer, konnte bei der Raststätte Heidiland angehalten werden. Sein Atemalkoholtest fiel positiv aus; der Mann musste seinen Führerausweis an Ort und Stelle abgeben. Das Auto blieb auf der Raststätte.

Auf einer Kontrollfahrt am Abend stellte die Polizeipatrouille aber fest, dass das Auto fehlte. Angehalten wurde der uneinsichtige Autofahrer schliesslich von der Kantonspolizei Aargau.

Es kam heraus, dass er sich von einem Taxi zur Raststätte hatte fahren lassen, um sich sein Auto zu holen. „Nun wird er sich nicht nur wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand, sondern auch wegen Fahrens trotz Führerausweisentzugs verantworten müssen“, schrieb die Polizei.

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