Um das kleine Mädchen, das bei einem Seilbahnunglück Anfang August im Schwyzer Innerthal beide Eltern verloren hat, ist ein Streit unter den Grosseltern entbrannt. Die Stadtzürcher Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) hat sich nun die nötige Zeit für eine sorgfältige Abklärung der Situation verschafft.
Das fast anderthalbjährige Kind befindet sich zur Zeit in Obhut seiner ägyptischen Grossmutter mütterlicherseits, welche die Kleine nach Kairo mitnehmen möchte. Dagegen hatten die Grosseltern väterlicherseits Einsprache erhoben und nun Recht bekommen.
Bis alles abgeklärt und der künftige Aufenthaltsort des Kindes festgelegt sei, dürfe dieses nicht aus der Schweiz ausreisen, bestätigte Kesb-Präsident Michael Allgäuer am Freitag eine Meldung des «Tages-Anzeigers».
Der superprovisorische Entscheid ermögliche nun, die nötigen Abklärungen in dem «komplexen Fall» weiter zu tätigen, so Allgäuer. Dies brauche eine gewisse Zeit, ein Entscheid lasse sich aber «nicht ewig hinauszögern». Im Zentrum stehe ganz klar das Kindeswohl.
Wo die Kleine bis zum Abschluss der Behördenarbeit lebt, entscheidet laut Allgäuer die Vormundin, welche die Kesb dem Mädchen nach dem Tod der Eltern zur Seite gestellt hat. Diese unterliege einzig der Einschränkung des Ausreiseverbotes für das Kind.
Die tödlich verunglückten Eltern seien «sehr international» gewesen, so Allgäuer. Wo genau sie mit dem Kind bis zum Unglück gelebt hätten, sei noch unklar. Die Mutter des Kindes war gemäss Medienmeldungen ägyptisch-kanadische Doppelbürgerin, der Vater hatte die schweizerisch-kanadischer Staatsangehörigkeit.