Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) will die Nachprüfintervalle von Autos von vier auf sechs Jahre verlängern. Der Auto Gewerbe Verband Schweiz (AGVS) lehnt die Pläne ab. Nicht rechtzeitig behobene Mängel an Fahrzeugen gefährdeten die Sicherheit auf Schweizer Strassen.
Eine Verlängerung der Nachprüfintervalle sei widersprüchlich und aufgrund des erhöhten Risikos für die Verkehrsteilnehmer verantwortungslos, hiess es an einer Medienkonferenz des AGVS in Bern. Die Verlängerung stehe diametral zum Sicherheitsprogramm «Via sicura» des Bundes.
Die Argumente des ASTRA, das bis am 4. Juli eine Anhörung zur Verlängerung der Nachprüfintervalle durchführt, werden als nicht stichhaltig zurückgewiesen. So dürfe der technische Fortschritt der Fahrzeuge nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch bei modernen Fahrzeugen die äusserst sicherheitsrelevanten Fahrwerkskomponenten mechanischem Verschleiss ausgesetzt seien und daher regelmässig gewartet werden müssten. Die heutigen Autos seien komplexer und damit auch anfälliger für Mängel.
Von allen Unfällen im Jahr 2012 sind laut ASTRA 0,69 Prozent oder 376 von 54’171 Unfällen auf einen technischen Mangel als Hauptursache zurückzuführen. Für den AGVS lassen die Unfallstatistiken aber keine direkten Rückschlüsse auf den Sicherheitszustand der Fahrzeuge zu.
So werde beispielsweise bei Fahrfehlern des Lenkenden meist gar nicht geprüft werde, ob das Fahrzeug auch technische Mängel aufweise. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung gehe denn auch von sechs bis zwölf Prozent mängelbedingter Unfälle aus.
Mehr Mängel ab fünftem Betriebsjahr
Da die meisten Automobilisten präventiv vor der Motorfahrzeugkontrolle eine Werkstatt aufsuchten, werde an der Prüfung selbst oft wenig bemängelt, teilte die AGVS mit. Statistiken der Strassenverkehrsämter würden aber belegen, dass Fahrzeuge im fünften und sechsten Betriebsjahr erheblich mehr Mängel aufwiesen als Fahrzeuge im ersten bis vierten Jahr nach Inverkehrssetzung.
Dies ist insofern relevant, als der Bund die erste Nachprüfung von Personenwagen nach sechs Jahren statt der bisher geltenden Frist von vier Jahren durchführen will.