Auto- und Motorradbesitzer sollen ihr Fahrzeug in Zukunft erst nach sechs Jahren erstmals prüfen lassen müssen. Die heutige Regelung, die eine Frist von vier Jahren vorsieht, ist aus der Sicht des Bundesamts für Strassen (ASTRA) veraltet.
Die geltenden Nachprüffristen seien 1995 eingeführt worden, teilte das ASTRA am Freitag mit. Die Qualität der Fahrzeuge habe sich seither markant verbessert.
Diese zeige sowohl die Mängelliste der Strassenverkehrsämter als auch die Unfallstatistik: Im Jahr 2012 waren technische Mängel bei weniger als einem Prozent der Strassenverkehrsunfälle die Hauptursache.
Motorräder sowie leichte und schwere Personenwagen sollen deshalb erst sechs Jahre nach der Inverkehrsetzung erstmals von einer Zulassungsbehörde geprüft werden. Heute gilt eine Frist von vier Jahren. Danach sollen die Fahrzeuge nach drei und dann nach zwei weiteren Jahren geprüft werden. Dies entspricht der heutigen Regelung.
Mit der vorgeschlagenen Verlängerung könnten die Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter entlastet werden, schreibt das ASTRA. Die entsprechende Verordnungsänderung geht bis am 4. Juli in die Anhörung.
Kürzere Fristen für Traktoren
Früher zur Prüfung müssten mit der neuen Regelung dafür gewerbliche Traktoren und Arbeitsmaschinen. Für diese galt bisher eine Frist von fünf Jahren nach der Inverkehrsetzung. Neu müssen diese Fahrzeuge bereits nach vier Jahren erstmals bei eine Zulassungsstelle vorgeführt werden.
Weiterhin bereits nach einem Jahr werden Fahrzeuge geprüft, die für den berufsmässigen Personentransport verwendet werden. Dasselbe gilt für Lastwagen und Sattelschlepper.
Periodisch geprüft werden müssen alle mit einem Kontrollschild versehenen und zugelassenen Fahrzeuge. Dabei werden sie auf ihre Sicherheit geprüft sowie darauf, ob sie die Umweltschutzvorgaben erfüllen.