Die Besteuerung von Motorfahrzeugen soll sich im Kanton Basel-Stadt künftig in erster Linie auf den CO2-Ausstoss abstützen und erst danach auf das Leergewicht. Die vorberatende Kommission des Grossen Rates will damit Elektrofahrzeuge noch stärker fördern.
Im Gegensatz zur Regierung, die zur Steuerberechnung eine Gewichtung von 50 zu 50 vorgeschlagen hatte, stellte sich eine Mehrheit der Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK) hinter ein Verhältnis von 60 zu 40 zugunsten des CO2-Ausstosses. Weitere Vorschläge für eine stärkere Förderung von Elektrofahrzeugen wurden indes abgelehnt, wie dem am Freitag veröffentlichten Kommissionsbericht zu entnehmen ist.
Durch einen Stichentscheid des Kommissionspräsidenten scheiterte ein Antrag, einen Steuerrabatt von 50 Prozent zu gewähren, solange es im Stadtkanton weniger als 5 Prozent Elektroautos gibt. Diskutiert wurde auch, bei Elektrofahrzeugen einen Abzug beim Leergewicht zu gewähren, weil die Batterien relativ schwer sind. Dies wäre indes mit administrativem Aufwand verbunden.
Bisher wurden Personenwagen im Kanton Basel-Stadt nach ihrem Hubraum und ihrer Abgasnachbehandlungs-Technologie besteuert. Beschlossen hatte der Grosse Rat diese durch eine Motion der SP ausgelöste Regelung erst 2011 im Sinne einer ökologischen Motorfahrzeugsteuer.
Verzicht auf Euronormen
Dass nun das per Anfang 2013 eingeführte System schon wieder geändert werden soll, geht ebenfalls auf eine SP-Motion zurück. Die Grossrätin, die den Vorstoss 2014 eingereicht hatte, befand die Neugestaltung der Motorfahrzeugsteuern als unbefriedigend, weil das damit verbundene Bonus/Malus-System nur nachrangig mit der Höhe der CO2-Emissionen verknüpft sei.
Vor zwei Jahren überwies das Parlament die Motion an die Regierung zur Stellungsnahme. Gegen den Willen der Regierung beauftragte der Grosse Rat diese darauf im November 2015 mit einer Teilrevision des Motorfahrzeugsteuer-Gesetzes.
Überwiesen wurde die Motion deutlich mit 54 gegen 24 Stimmen. Sie verlangte, dass bei den Bonus/Malus-Elementen auf die verzerrenden Euronormen verzichtet wird und für Rabatte oder Zuschläge einzig die gesetzlichen CO2-Emissionen massgeblich sind.
Gelten soll die Neuregelung vorerst ausschliesslich für Personenwagen. Damit hatte sich in der Vernehmlassung eine grosse Mehrheit einverstanden erklärt. Die Änderung soll nicht zu weniger Steuereinnahmen führen. Grundlage für die Berechnung sollen gemäss Entscheid der WAK die Einnahmen von 2011 sein.