Die liberale Denkfabrik Avenir suisse schlägt vor, die Wettbewerbskommission (Weko) von der «wesensfremden Aufgabe der Preisregulierungen» zu befreien. Aber auch der Preisüberwacher soll nur noch bei natürlichen und rechtlichen Monopolen intervenieren dürfen.
Bei der Revision des Kartellgesetzes sollten die Kompetenzen der Wettbewerbsbehörden bei der preislichen Missbrauchsaufsicht nicht – wie von der ständerätlichen Kommission beantragt – erweitert werden, empfiehlt Avenir-Suisse-Vizedirektor Samuel Rutz. Der entsprechende Passus im Kartellgesetz solle vielmehr ersatzlos gestrichen werden, sagte er an einem Mediengespräch vom Mittwoch in Zürich.
Die Wettbewerbsregeln hätten sich nicht bewährt und seien deshalb abzuschaffen. Eingriffe in die Freiheit von Unternehmen, Preise festzusetzen, seien äusserst heikel und hätten nicht selten unerwünschte volkswirtschaftliche Nebenwirkungen. Überdies sei es ein Trugschluss anzunehmen, hohe Preise könnten bekämpft werden, indem der Staat in den Preisbildungsmechanismus eingreife.
Eingriffskompetenzen neu ordnen
Avenir suisse schlägt in einem Positionspapier zu den «unangemessenen Preisen» vor, die behördlichen Eingriffskompetenzen grundsätzlich neu zu ordnen. Die Doppelspurigkeiten zwischen Preisüberwachung und Weko hätten Nachteile und müssten eliminiert werden.
Preisregulierungen gehörten nicht in den «Werkzeugkasten» von Wettbewerbsbehörden. Die Weko solle bloss sicherstellen, dass der Wettbewerb spielt und nicht durch Abreden ausgeschaltet wird.
Und die Interventionsmöglichkeiten der Preisüberwachung seien auf Monopole zu beschränken. Bei den natürlichen Monopolen, wenn also nur ein Unternehmen den Markt versorgt, sollen allerdings in erster Linie sektorspezifische Regulatoren zum Zuge kommen. Dies seien beispielsweise die Elektrizitätskommission Elcom, die Kommunikationskommission ComCom oder die Postkommission PostReg.
Die Preisüberwachung solle hier wie bisher nur bei fehlender oder ungenügender Regulierung in die Bresche springen. Bei rechtlichen Monopolen, wenn also bestimmte Unternehmen staatlich bevorzugt werden, sei es durchaus legitim, sie der Preiskontrolle zu unterstellen. Es gehe dabei beispielsweise um die Wasserversorgung oder das Abfallwesen.
«Die Früchte des wirtschaftlichen Erfolgs unbehindert ernten»
Alle anderen Unternehmen sollten nach Ansicht von Avenir suisse von der preislichen Missbrauchsaufsicht ausgenommen werden und «die Früchte ihres wirtschaftlichen Erfolgs unbehindert ernten dürfen», auch wenn sie über eine marktbeherrschende Stellung verfügten.
Rutz plädierte für ein Modell wie in den USA, wo man den rechtlichen Begriff des «unangemessenen Preises» nicht kenne. Dort werde das Verbot hoher Preise als «unfaire Bestrafung des wirtschaftlichen Erfolgs von Unternehmen» angesehen. In Europa würden dagegen hohe Preise vielerorts als volkswirtschaftlich schädlich betrachtet.