Im Tessiner Axtmordprozess ist am Dienstag ein junger Serbe vom Jugendgericht in Mendrisio TI wegen Mordes zur einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Er wurde schuldig gesprochen, im Juli 2011 seinen Stiefvater erschlagen zu haben.
Damit sprach das Tessiner Gericht die Höchststrafe im Jugendstrafrecht aus, wie aus einem Communiqué der Behörde hervorging. Weitere Schutzmassnahmen seien aber nicht für erforderlich gehalten worden.
Der zur Tatzeit 16-jährige Serbe wurde wegen Mordes, Störung des Totenfriedens und Verstosses gegen das Ausländergesetz verurteilt. Das Gericht hielt es für erwiesen, dass der Jugendliche seinen Tessiner Stiefvater am 1. Juli 2011 in der gemeinsamen Wohnung in Bellinzona umgebracht hat.
Tat vor Gericht abgestritten
Während der zweitägigen Verhandlung in Mendrisio, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, soll der Teenager versucht haben, die Schuld auf eine unbekannte dritte Person abzuschieben. Er habe erklärt, nicht selbst gehandelt zu haben.
Das Gericht glaubte diese neue Version aber nicht. Der junge Serbe hatte im Vorfeld zum Prozess die Tat gestanden. Allerdings brachte er zuvor auch seine Mutter ins Spiel, bezeichnete sie als Anstifterin zum Mord. Im Prozess vor dem Strafgericht Bellinzona wurde die Frau im vergangenen Sommer jedoch freigesprochen.
Mit Axt erschlagen
Schon damals ging das Gericht davon aus, dass der Jugendliche aus eigenem Antrieb gehandelt hatte. Die Verhandlung im Sommer brachte die Details der Bluttat ans Licht. Demnach erschlug der Minderjährige seinen Stiefvater mit einer Axt, die er zuvor extra für diesen Zweck gekauft hatte.
Anschliessend zerstückelte er die Leiche, um sie besser transportieren zu können. Dies gelang ihm allerdings nicht. Mehrfach versuchte er Freunde zu überreden, ihm zu helfen. Diese lehnten das allerdings ab und verständigten letztendlich – mit mehreren Tagen Verzögerung – die Polizei.
Am 6. Juli 2011 wurde der Serbe in der Wohnung neben den Überresten der Leiche festgenommen. Seine Mutter befand sich zu diesem Zeitpunkt im Ausland. Sie hatte das Opfer erst ein Jahr zuvor kennengelernt und geheiratet. Zwischen Stiefvater und Sohn, der aus Serbien nachzog, soll es kleine Streitigkeiten gegeben haben.
Zwei Freunde des Täters mussten sich im Sommer ebenfalls vor Gericht verantworten. Sie standen unter Verdacht, dem Serben geholfen zu haben. Von dem Vorwurf der Mittäterschaft wurden die Männer allerdings freigesprochen. Nur in einem Fall sprach das Gericht eine bedingte Haftstrafe wegen Begünstigung aus.