Axtmörder von Balsthal SO muss für 12 Jahre ins Gefängnis

Ein 51-jähriger Mann, der 2009 in Balsthal SO aus Eifersucht seine Frau brutal mit einer Axt erschlug, muss für 12 Jahre ins Gefängnis. Das Solothurner Obergericht hat am Mittwoch das Urteil der ersten Instanz gegen den psychisch angeschlagenen Schweizer bestätigt.

Der 51-Jährige muss für 12 Jahre ins Gefängnis (Symbolbild) (Bild: sda)

Ein 51-jähriger Mann, der 2009 in Balsthal SO aus Eifersucht seine Frau brutal mit einer Axt erschlug, muss für 12 Jahre ins Gefängnis. Das Solothurner Obergericht hat am Mittwoch das Urteil der ersten Instanz gegen den psychisch angeschlagenen Schweizer bestätigt.

Das Obergericht verurteilte den Mann wie das Amtsgericht Thal-Gäu wegen Mordes. Er habe „hinterhältig und brutal“ gehandelt, sagte der Präsident des Obergerichtes bei der Urteilseröffnung.

Der Täter habe einen „ausgeprägten Vernichtungswillen“ gezeigt. Das Opfer habe keine Chance gehabt. Der Axtmörder war an der Urteilseröffnung nicht anwesend.

Im Dezember 2009 hatte der Schweizer seine 40-jährige Ehefrau im Streit mit einer Axt erschlagen. Er schlug im Keller mindestens sechs Mal zu – auch als das Opfer bereits am Boden lag. Die Frau verstarb wenig später an ihren schweren Kopfverletzungen in einer Spezialklinik.

Nach der Tat rief der Mann die Polizei an, liess sich festnehmen – und gestand. Das Motiv der Bluttat war Eifersucht. Der gelernte Forstwart mit einem Gartenbaugeschäft hatte den Verdacht, dass seine Frau ein Verhältnis mit dem Nachbarn gehabt hatte. Dies erwies sich im Nachhinein jedoch als haltlos.

Axtmörder wollte milderes Urteil

Der Täter hatte das Urteil des Amtsgerichtes Thal-Gäu vom August 2011 angefochten. Er wollte ein milderes Urteil. Der Verteidiger plädierte an der Berufsverhandlung am Dienstag auf eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung. Er forderte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten.

Die Staatsanwältin machte sich für eine Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils stark. Der Mann habe die Tat geplant und mit einer „archaischen Waffe“ ausgeführt, sagte die Staatsanwältin.

Vor Obergericht stand die Frage der Schuldfähigkeit des Täters im Zentrum. Ein psychiatrisches Gutachten attestierte dem Mann eine Persönlichkeitsstörung mit krankhaftem Eifersuchtswahn. Das Obergericht schloss sich dieser Einschätzung an und gestand dem Axtmörder ein „mittelschweres Tatverschulden“ zu.

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