BAG-Direktor Pascal Strupler ist gegen den Vorschlag, Rauschtrinker an den Kosten für ihren Spitalaufenthalt zu beteiligen. Die von der Gesundheitskommission des Nationalrats propagierte Idee stelle das Solidaritätsprinzip des Krankenversicherungssystems in Frage.
Dann stelle sich die Frage, ob nicht auch Übergewichtige oder Raucher für ihr Verhalten bestraft werden müssen. «Wir kommen in Teufels Küche, wenn wir diesen Weg gehen», sagte der Direktor des Bundesamts für Gesundheit (BAG) in einem Interview mit der Zeitung «Zentralschweiz am Sonntag».
Eine solche Regelung könne auch dazu führen, dass betrunkene Jugendliche wegen der Kosten nicht mehr ins Spital gehen oder gebracht werden. «Da drohen schlimme gesundheitliche Folgen und unter dem Strich auch viel höhere Kosten.»
Zudem gebe es Abgrenzungsprobleme. Beispielsweise könnte ein Betrunkener auch Verletzungen wegen einer Schlägerei haben. «Werden ihm die Gesamtkosten in Rechnung gestellt, oder nur jene für die Alkoholvergiftung?»
Prävention sei sinnvoller als Bestrafung, sagte der BAG-Direktor. Investitionen in die Prävention dämpften die Kosten im Gesundheitswesen stärker, als wenn das Solidaritätsprinzip aufgebrochen würde.
Eine parlamentarische Initiative will erreichen, dass wegen übermässigem Alkohol- oder Drogenkonsum ins Spital eingelieferte Patienten sich an den Kosten beteiligen müssen. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats hat sie in der Sommersession befürwortet.