Versicherten in HMO- und Hausarztmodellen droht ein happiger Prämienaufschlag: Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) will hohe Prämienrabatte einschränken.
Ein günstiger Risikobestand, also viele junge und gesunde Versicherte in einem bestimmten Modell, genügt als Grund für die Ermässigungen nicht mehr. Ab 2016 dürfen Versicherungen mit eingeschränkter Arztwahl nur noch Prämienermässigungen zulassen, die auf den tatsächlichen Einsparungen bei den Behandlungskosten beruhen, wie eine Sprecherin des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) eine Meldung von «Tages-Anzeiger» und «Bund» vom Samstag bestätigte.
Die Kostenunterschiede müssten durch Erfahrungszahlen von mindestens fünf Jahren nachgewiesen werden, ansonsten würden die Höchstsätze für die Rabatte gelten, sagte die Sprecherin auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Diese liegen gemäss Verordnung bei höchstens 20 Prozent unter den Prämien der ordentlichen Versicherung.
Betroffen seien nicht nur Managed-Care-Modelle, sondern sämtliche Modelle mit einer eingeschränkten Wahl der Leistungserbringer, sagte die Sprecherin weiter. Die Versicherer haben nun gemäss einem Kreisschreiben vom Juni, das an die alle Kassen gesendet wurde, drei Jahre Zeit, um zu hohe Rabatte zu reduzieren.
Dass für die günstige Risikostruktur einer Kasse keine hohen Rabatte gewährt werden dürfen, ist nicht neu. Dieser Umstand ist bereits in der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) geregelt. Zudem hat das BAG bereits in früheren Kreisschreiben auf dieses Problem hingewiesen.