Der Pulverdampf in der Schweizer Filmbranche ist verflogen: Während an der Brancheninformation des Bundesamtes für Kultur (BAK) in Solothurn in früheren Jahren eigentliche Rededuelle zu beobachten waren, gab es diesmal kaum Fragen.
BAK-Direktor Jean-Frédéric Jauslin sprach am Freitag davon, dass sich die Filmpolitik mit neuen Köpfen und neuen Strukturen in einer „Phase der Erneuerung“ befinde. Seit Anfang Jahr ist die Verordnung über die Filmförderung bis 2015 in Kraft.
Damit gelte es nun zu arbeiten, betonte BAK-Filmchef Ivo Kummer, der zum ersten Mal als Vertreter des Bundes an den Filmtagen weilte. Falls es beim Umsetzen der Verordnung hapere, wolle er gemeinsam mit der Filmbranche den Ablauf optimieren.
Ziel der neuen Förderpolitik ist es bekanntlich, den Anteil der erfolgsabhängigen Filmförderung auszubauen. Insbesondere soll künftig auch der Festivalerfolg in die Berechnung einfliessen, wobei die Liste der hierfür relevanten Festivals noch aussteht.
„Pacte de l’audiovisuel“
TV-Spielfilme wird das BAK zumindest im Rahmen der selektiven Förderung künftig nicht mehr mitfinanzieren. Im Gegenzug erhöht die SRG SSR den Beitrag an TV-Produktionen. Der neue „Pacte de l’audiovisuel“ zwischen der SRG und den Filmverbänden für den Zeitraum bis 2015 wurde am Freitag unterzeichnet.
Die Vereinbarung existiert seit 1997. Jährlich koproduziert die SRG im Rahmen des Pacte de l’audiovisuel landesweit über 200 Kino-, Fernseh-, Dokumentar- und Animationsfilme sowie Serien. Die neue Fassung des Vertrags sei „im Geiste der Kontinuität“ entstanden, sagte SRG-Generaldirektor Roger de Weck in Solothurn.
Zusätzlich eingeführt wird mit dem Pakt die Auszeichnung „Succès Artistique“, mit der Filme belohnt werden, die an wichtige Festivals eingeladen werden. Die SRG bezieht sich hierbei auf die vom BAK entwickelten Kriterien.
Neue EU-Media-Verhandlung
Nachdem der langjährige Streit über die Filmförderung zumindest bis 2015 ein Ende gefunden hat, kommen auf das BAK neue Themen zu. Ab Sommer dürfte die Neuverhandlung des EU-Media-Abkommens, das 2014 ausläuft, aktuell werden.
Kummer muss auch mit den Filmhochschulen einen Konsens finden. Das BAK möchte die Produktion der Schulfilme weiterhin mitfinanzieren. Das Geld soll jedoch nicht in die Strukturen der Schulen fliessen, sondern „in die Leinwand“, die Produktion.
An der BAK-Brancheninformation versprach Kummer seinerseits, die Branche in administrativer Hinsicht zu entlasten: Künftig sollen die Fördergesuche „von der ersten Eingabe bis zur Auszahlung“ von derselben Person betreut werden. Zudem gelte es die Datenbank-Situation des Bundesamtes zu bereinigen – derzeit arbeitet die Sektion Film mit vier verschiedenen Systemen.