Die SRG darf die neuen Werbemöglichkeiten der gemeinsamen Werbevermarktungsfirma mit Swisscom und Ringier vorläufig nicht nutzen. Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hat ihr dies mit einer vorsorglichen Massnahmen untersagt.
Das Verbot gilt bis zum Abschluss des Aufsichtsverfahrens des Bakoms, aber längstens bis am 31. März 2016, wie das Bundesamt am Mittwoch mitteilte.
Das Bakom ist zurzeit daran die Beteiligung der SRG am Joint Venture rundfunkrechtlich zu überprüfen. Dabei prüfe das Bundesamt gemäss Mitteilung insbesondere, ob das von der SRG mitgetragene Gemeinschaftsunternehmen die Erfüllung des Programmauftrages der SRG beeinträchtige oder den Entfaltungsspielraum anderer Medienunternehmen erheblich einschränke, heisst es in der Mitteilung. Sollte das Bakom dies feststellen, kann es dem Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) konkrete Auflagen an die SRG vorschlagen.
Mit der vorsorglichen Verfügung will das Bakom gemäss Mitteilung sicherstellen, dass die laufende Prüfung weitergeführt werden kann, ohne vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden.
Die SRG zeigt in einer schriftlichen Reaktion Verständnis für das vorsorgliche Verbot. Es sei für die SRG immer klar gewesen, dass die neue Vermarktungsorganisation erst nach Abschluss der laufenden Prüfung durch das Bakom aktiv am Markt auftreten könne, schreibt die SRG. Mit der Befristung der vorsorglichen Massnahme durch das Bakom bis längstens Ende März 2016 entstehe für die SRG eine willkommene Planungssicherheit, heisst es in der Stellungnahme weiter.
Die Eidg. Wettbewerbskommission (Weko) hat am Mittwoch bekannt gegeben, dass sie das Gemeinschaftsunternehmen von Swisscom, SRG und Ringier ohne Auflagen genehmigt. Nach einer vertieften Prüfung erwartet die Weko keine Beseitigung des wirksamen Wettbewerbs im Werbemarkt. Sie sieht darum von einem Verbot und Auflagen ab.