Das Landgericht Ulm hat die Schweizer Bank J. Safra Sarasin zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von 45 Millionen Euro an den Drogerie-Unternehmer Erwin Müller verurteilt.
Das Gericht bestätigte damit am Montag die Forderung des 84-Jährigen, für Verluste durch falsche Beratung bei Investitionen in den hochriskanten Luxemburger Sheridan-Fonds entschädigt zu werden.
Die Bank müsse zudem sämtliche Kosten des Rechtsstreits in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro sowie Zinsen in Höhe von fünf Prozent tragen, befand die Vorsitzende Richterin Julia Böllert.
Sie sah es als erwiesen an, dass der Milliardär Müller Opfer einer fehlerhaften Kapitalanlageberatung geworden ist. Ihm sei offenkundig auch zugesagt worden, dass seine Einlagen gegen Kapitalverlust versichert wären, was nicht der Fall gewesen sei, erklärte Böllert.
Müller hatte geltend gemacht, er sei über das umstrittene Geschäftsmodell des Fonds sowie über die damit verbundenen Risiken im Unklaren gelassen worden.
Urteil nach deutschem Recht
Die Sarasin-Bank hatte die Vorwürfe bestritten und erklärt, Müller sei von einem Vertreter Sarasins über steueroptimierte Anlagemöglichkeiten mit Hilfe des Sheridan-Fonds sowie damit verbundene Risiken informiert worden.
Die Bank kann gegen die Gerichtsentscheidung binnen eines Monats Widerspruch einlegen. Das Urteil erfolgte unter Anwendung deutschen Rechts. Zuvor hatte Sarasin vergeblich versucht, die Behandlung der Klage Müllers vor einem Gericht in Deutschland zu verhindern und ein Verfahren in der Schweiz angestrebt.
Der öffentlichkeitsscheue Milliardär, dessen in Ulm ansässige Drogerie-Kette mehr als 750 Filialen in Deutschland und anderen Ländern unterhält, liess sich vor Gericht von Anwälten vertreten. Sie erklärten, Müller sei eine Rendite von zwölf Prozent in Aussicht gestellt worden, wobei er jedoch nicht über das fragwürdige Geschäftsmodell des Fonds aufgeklärt worden sei.