Bank Sarasin wird in Deutschland des Steuerbetrugs bezichtigt

Die Basler Privatbank J. Safra Sarasin soll in Deutschland Aktientricks angewendet haben, um sich doppelte Steuergutschriften vergüten zu lassen. Diesen Vorwurf erhebt die «Süddeutsche Zeitung» in ihrer Mittwochsausgabe mit Verweis auf ein internes Bank-Memorandum.

Verantwortliche der Bank Sarasin vor den Medien (Archiv) (Bild: sda)

Die Basler Privatbank J. Safra Sarasin soll in Deutschland Aktientricks angewendet haben, um sich doppelte Steuergutschriften vergüten zu lassen. Diesen Vorwurf erhebt die «Süddeutsche Zeitung» in ihrer Mittwochsausgabe mit Verweis auf ein internes Bank-Memorandum.

Gleiche Vorwürfe werden auch gegen die in München ansässige Hypo-Vereinsbank (HVB) erhoben. Im Falle der HVB beruft sich die Zeitung auf einen Mitarbeiter der Bank, der im Verlaufe einer internen Untersuchung bereits vor einem Jahr über die fragwürdigen Praktiken berichtet hatte.

Dem Mitarbeiter zufolge hätten die Banken und ihre Kunden mit eigens dafür konstruierten Investmentfonds eine bis Ende 2011 bestehende Gesetzeslücke ausgenutzt, die es erlaubte, eine nur einmal bezahlte Kapitalertragssteuer doppelt rückerstattet zu bekommen.

Der dadurch entstandene Gesamtschaden könnte für den deutschen Fiskus über 10 Milliarden Euro betragen, wie die «Süddeutsche Zeitung» weiter vermeldete. Ein Sprecher des deutschen Finanzministeriums sagte gegenüber der Nachrichtenagentur AFP, er könne diese Summe weder bestätigen noch widerlegen, die Einzelfälle würden von den Finanzbehörden der Länder verfolgt.

Die Bank Sarasin teilte auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda mit, dass sie zu keiner Zeit den deutschen Fiskus betrogen oder sich sonst am deutschen Fiskus bereichert habe. So sei der fragliche Investmentfonds von Dritten konzipiert und betrieben worden, und nicht durch die Bank.

Zudem sei das Produkt, als es angeboten wurde, einer von mehreren ähnlichen Fonds gewesen, die als legitime Investmentmöglichkeiten nach deutschem Wertpapier- und Steuerrecht angesehen worden seien und nach wie vor angesehen würden.

«Bis heute bestätigen Gerichtsentscheidungen und Steuerexperten die Auffassung, dass diese Fonds mit dem deutschen Steuerrecht zu vereinbaren sind», liess die Bank weiter verlauten.

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