Im Tötungsdelikt im liechtensteinischen Balzers hat sich am Dienstag die Bank Frick zu Wort gemeldet. Das Geldinstitut teilte mit, der gesuchte Jürgen Hermann habe während Jahren erfolglos versucht, die Bank zu erpressen.
Der ehemalige Fondsmanager Jürgen Hermann, der am Montag Bankenchef Jürgen Frick in der Tiefgarage des Geldinstituts mit drei Schüssen umbrachte, habe versucht, verschiedene Personen und Institutionen in Liechtenstein und der Schweiz für den Zusammenbruch seines Fonds im Jahr 2005 verantwortlich zu machen. Zu den angegriffenen Unternehmen hätten die Bank Frick und Jürgen Frick persönlich gehört, schrieb die Bank.
Nach Darstellung des Geldhauses wollte Hermann die Bank Frick zu finanziellen Zugeständnissen zwingen. Der Mann habe gedroht, die Bank bei ausländischen Institutionen, Behörden und Gericht mit haltlosen Unterstellungen anzuschwärzen.
Die Bank schrieb weiter, dass gegen den mutmasslichen Todesschützen Hermann Anzeigen und Verfahren wegen Drohung, Nötigung und schwerer Erpressung bei den liechtensteinischen Behörden hängig gewesen seien.
Gesuchter taucht seit 44 Jahren
Vom fieberhaft gesuchten Todesschützen fehlte am Dienstagmittag noch immer jede Spur. Derweil wird trotz der Suizidtheorie der Polizei darüber spekuliert, ob der Täter noch am Leben sein könnte und sich nicht in den Fluten des Rheins das Leben nahm.
Tatsache ist Jürgen Hermanns grosse Vertrautheit mit dem Element Wasser. Der 58-jährige Mann tauchte seit seinem 14. Lebensjahr. In einem nicht datierten, aber im Internet veröffentlichten Interview schildert Hermann, wie er für die US-Navy einen Tauchcomputer entwickelte.
Zudem hält er fest, weshalb es mit seiner Investmentfirma im Fürstentum nicht klappte. Er sei den Machthabern des liechtensteinischen Finanzplatzes schlicht und einfach zu gut und zu erfolgreich gewesen.
Nicht zum Gewaltdelikt äussern mochte sich am Dienstag der Liechtensteinische Bankenverband. „Wir sind fassungslos und zutiefst erschüttert“, teilte der Verband auf Anfrage mit. Die Gedanken seien bei der Familie des Verstorbenen.