In Bankenkreisen wird der neue Lösungsvorschlag des Bundesrates zur Behebung des Steuerstreites mit den USA positiv aufgenommen. Auch die Schweizer Treuhänder können mit dem Vorschlag gut leben. Die Schweizer Banken fordern die «notwendige Rechtssicherheit», damit die Banken in der Schweiz die Möglichkeit erhielten, am einseitigen Programm der USA teilzunehmen.
Die Schweizerische Bankiervereinigung SBVg begrüsst in einer kurzen Stellungnahme, dass der Bundesrat Eckwerte für die Kooperation der Banken mit Washington festgelegt habe. Die Landesregierung habe «ihre Verantwortung wahrgenommen», schreibt die Branchenorganisation. Dieselbe Position vertreten auch die Privatbanken.
Der Schweizerische Bankpersonalverband SBPV sieht sein wichtigstes Anliegen, der Schutz der Mitarbeiter, in der bundesrätlichen Initiative berücksichtigt. Die Arbeitnehmerorganisation bedauert aber gleichzeitig, dass die Schweiz nach der Ablehnung der «Lex USA» nach wie vor keine abschliessende Lösung für den Steuerstreit vorlegen könne.
«Pragmatische Lösung»
Die Vizedirektorin von Treuhandsuisse, Ramona Brotschi, begrüsst den Vorschlag. Der Vorschlag sei besser als ein Sondergesetz. Die Banken hätten nun die Chance, ihre Fehler mit den USA selber zu klären.
«Für uns ist wichtig, dass der Schutz von Dritten gewährleistet ist», sagte sie weiter. Dies habe der Bundesrat auch zugesichert. Sollte aber nun beispielsweise von den Banken der Datenschutz verletzt werden, werde Treuhandsuisse dies ahnden, hiess es in einer Stellungnahme.
Datenschützer sieht klare Verbesserung
Der eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür sieht in den Einzelbewilligungen eine klare Verbesserung gegenüber der «Lex USA». Die Gefahr sei kleiner, dass sich Banken über das Schweizer Recht hinwegsetzten, «wie das einige Experten und Parlamentarier vorgeschlagen haben».
Thür hatte nach dem Absturz der «Lex USA» im Parlament angekündigt, er werde rechtswidrige Datenlieferungen an die Vereinigten Staaten notfalls durch das Bundesverwaltungsgericht stoppen lassen.
Der Bundesrat hatte nach dem Nein des Parlaments zur «Lex USA» am Mittwoch einen neuen Weg vorgeschlagen: Die Banken erhalten die Möglichkeit, beim Bund Einzelbewilligungen zu beantragen, um Daten an die US-Behörden auszuliefern.
Zur Diskussion stand auch eine Lösung mit einer Verordnung. Der Bundesrat hat sich aber für die Einzelbewilligungen gestützt auf Artikel 271 des Strafgesetzbuches entschieden. Erhalten die Banken eine Bewilligung, gilt eine Datenlieferung nicht als strafbare Handlung für einen fremden Staat.
Die Banken müssen jedoch den Persönlichkeitsrechten von Mitarbeitenden, Anwälten und Treuhändern und anderen betroffenen Dritten Rechnung tragen, wie das Finanzdepartement (EFD) mitteilte. Sie müssen diese informieren. Bei den Mitarbeiterdaten gibt es weitere Auflagen, unter anderem ein Diskriminierungsschutz.
Banken auf Leaver-Listen gelten als Dritte
Als betroffene Dritte gelten auch die auf den sogenannten Leaver-Listen («Abschleicher»-Listen) aufgeführten Empfängerbanken. Diese enthalten nicht-personalisierte Daten im Zusammenhang mit der Schliessung von Konten und dem damit verbundenen Transfer von Geldern auf andere Banken.
Kundendaten dürfen mit der Bewilligung gemäss Artikel 271 des Strafgesetzbuches nicht ausgehändigt werden. Diese dürfen nur im Rahmen der bestehenden Abkommen mit den USA auf dem Weg der Amtshilfe übermittelt werden.