Die Schweizer Banken treten bei der Hypothekenvergabe auf die Bremse. Im Rahmen der Selbstregulierung verschärfen sie die Anforderungen.
Bei der Hypothekenvergabe treten die Schweizer Banken auf die Bremsen und verschärfen die Anforderungen. So wird etwa die Frist für die Amortisation der Hypothekarschuld auf zwei Drittel des Belehnungswerts von 20 auf 15 Jahre verkürzt. Die Amortisation muss zudem in regelmässigen Tranchen (linear) erfolgen, wie die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) mitteilte. Bestehende Hypotheken und Verlängerungen sind nicht betroffen.
Zu den geänderten Richtlinien gehört auch, dass bei der Finanzierung von Immobilienkäufen respektive Handänderungen grundsätzlich nach Niederstwertprizip bewertet werden soll. Als Belehnungswert ist also der tiefere Wert von Marktwert und Kaufpreis massgeblich.
Zudem sind bezüglich Tragbarkeit Zweiteinkommen grundsätzlich nur anrechenbar, wenn Solidarschuldnerschaft besteht, wie es weiter hiess. Daneben nutzte die SBVg die Revision ihrer Richtlinien für verschiedene kleine und redaktionelle Anpassungen und Aktualisierungen.
Zeit soll Wirkung bringen
Mit der Verschärfung im Rahmen der Selbstregulierung leistet die SBVg nach eigener Beurteilung einen substantiellen Beitrag zur Beruhigung des Immobilien- und Hypothekarmarktes.
Es sei nun wichtig, dass diesen Massnahmen genügend Zeit eingeräumt wird, ihre Wirkung zu entfalten. Somit gehe die SBVg davon aus, dass bis auf weiteres von staatlicher Seite keine zusätzlichen Massnahmen getroffen werden, heisst es im Communiqué.
Die SBVg legt die Revision in einem nächsten Schritt der Finanzmarktaufsicht (Finma) zur Anerkennung als Mindeststandard vor. Bei Genehmigung wird die angepasste Selbstregulierung anschliessend in Kraft gesetzt.