Der Schweizerische Bankenombudsman soll weiterhin die Funktion eines Schlichters haben und keine richterliche Entscheidkompetenz erhalten. Der Stiftungsrat des Bankenombudsmans lehnt auch eine einheitliche Ombudsstelle für alle Finanzdienstleister ab.
20 Jahre nach der Schaffung der Bankenombudsstelle hat der frühere Bankiervereinigungs-Direktor Urs Philipp Roth im Auftrag des Stiftungsrates das aktuelle Konzept analysiert und mit ausländischen Systemen verglichen. Es entspreche den Empfehlungen der EU-Kommission.
Die meisten der 10 konkreten Empfehlungen der Studie zur weiteren Ausgestaltung der Ombudsstelle werden vom Stiftungsrat sofort umgesetzt, erklärte deren Präsidentin Annemarie Huber-Hotz am Freitag in Zürich vor den Medien. Es gehe um einige Regelungen, die „in der Praxis schon immer so gelebt“ worden seien, wie Bankenombudsman Hanspeter Häni anfügte.
Zwei Fragen noch zu klären
Noch genauer Ansehen will der Stiftungsrat zwei Fragen: Das Verfahren bei Serienfällen sowie der Weiterzug von umstrittenen Fällen. Noch in diesem Jahr wird der Stiftungsrat laut Huber-Hotz dazu Entscheide fällen.
Über 90 Prozent der Schlichtungsempfehlungen der Ombudsstelle werden von den Banken akzeptiert. Nach einem Absinken der Akzeptanz auf 73 Prozent im Jahr 2009 sei der Wert wieder gestiegen, sagte der Bankenombudsman.
Unbefriedigend sei allerdings, dass es Banken in einigen wenigen umstrittenen Fällen pro Jahr darauf ankommen lassen, dass Bankkunden in bescheidenen finanziellen Verhältnissen keinen Weiterzug an ein Gericht wagen. Viele Kleinsparer sähen keine Chance, vor Gericht recht zu bekommen und hätten Angst vor den drohenden Verfahrenskosten, sagte Huber-Hotz.
Nach Ansicht von Roth drängt sich ein Branchenschiedsgericht angesichts der geringen Fallzahlen jedoch nicht auf. Für die nicht durch Schlichtung erledigten Fälle genügten die ordentlichen Gerichte und das in der Schweiz gut ausgebaute Schiedsgerichtssystem.
Während eine Konsumentenorganisation dem Bankenombudsman Entscheidkompetenz geben möchte, lehnen dies die Bankenvertreter und die Finanzmarktaufsicht FINMA ab. Sie könnten sich allenfalls ein „vom Ombudssystem personell und funktional getrenntes Branchenschiedsgericht“ vorstellen, das dann entscheiden könnte.