Der Eidgenössische Datenschützer Hanspeter Thür will am Bankgeheimnis festhalten. Er stehe zu 100 Prozent hinter dem Bankgeheimnis als Schutz der Privatsphäre der Bankkunden, sagte er im Interview mit der „NZZ am Sonntag“.
Das Bankgeheimnis sei Ausdruck eines fundamentalen Prinzips des helvetischen Rechtsstaates: des Schutzes der Privatsphäre, zu der auch die finanzielle Privatsphäre gehöre, sagte Thür. Der Datenschützer präzisiert allerdings: „Genau jene, die das Prinzip in Anspruch nehmen, haben es mit ihrem Geschäftsmodell ad absurdum geführt“, sagte Thür.
Thür geht mit den Schweizer Banken hart ins Gericht: „Wir sprechen hier nicht von Einzelfällen, sondern von einem Verhalten mit System“, so Thür. Der Schutz der Privatsphäre sei kein Freipass dafür, strafbare Handlungen zu begehen, betonte er.
Thür äusserte sich auch zum automatischen Informationsaustausch, welchen er entschieden ablehnt. Damit hätten die Steuerbehörden die Möglichkeit, in jedem Fall die Bankkonten eines Bürgers einzusehen. „Wenn der Staat in jedem Bürger einen potentiellen Steuerhinterzieher sieht, dann traut er seinen Bürgern nicht mehr. Das wäre eine fatale Entwicklung“, sagte Thür.
Für den Eidgenössischen Datenschützer ist die Abgeltungssteuer die richtige Lösung. Nach den Worten Thürs, komme damit der Fiskus zu seinem Geld, und die Schweiz hält am Schutz der Privatsphäre fest. „Das ist ein fairer Deal.“