Im Streit um die Auslieferung von Bankmitarbeiter-Daten an die USA haben sich Vertreter des Bankpersonals am Freitagnachmittag mit Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf zu einem Gespräch getroffen. Beide Seiten zeigten sich danach zuversichtlich.
Der Bankpersonalverband (SBPV) sucht das Gespräch mit der Bankiervereinigung. Es zeichne sich ab, dass dieses nun zustande komme, sagte SBPV-Zentralpräsident Peter-René Wyder vor den Medien. Die Bundespräsidentin habe zugesichert, sich dafür einzusetzen.
Ziel sei es, eine kollektive Lösung für alle Bankmitarbeitenden zu finden, sagte Wyder. Der juristische Weg einzelner stehe nicht im Vordergrund. „Es geht uns nicht primär um horrende Geldforderungen“. Sollte aber keine kollektive Lösung zustande kommen, werde das Personal den juristischen Weg beschreiten.
Keine Fragen nach US-Kunden
Die Bankmitarbeitenden verlangen laut Wyder zunächst Transparenz. Sie wollen wissen, welche Daten wann an wen geliefert wurden. In einem zweiten Schritt gehe es darum, Lösungen zu finden.
Eine Vereinbarung sollte aus Sicht der Personalvertreter etwa beinhalten, dass stellensuchende Banker nicht mehr gefragt werden dürfen, ob sie mit US-Kunden zu tun hatten – analog zum Verbot, Frauen auf eine Schwangerschaft anzusprechen. Dies soll verhindern, dass den Mitarbeitenden aus den Datenlieferungen Nachteile erwachsen. Viele fürchteten sich davor, sagte Wyder.
Situation rasch bereinigen
Finanzministerin Widmer-Schlumpf zeigte Verständnis für die Lage der Bankmitarbeitenden. Sie könne nachvollziehen, dass das Bankpersonal verunsichert sei, sagte sie. Es sei wichtig, die Situation möglichst rasch zu bereinigen.
Widmer-Schlumpf betonte erneut, dass primär die Banken für die Datenlieferungen verantwortlich seien. Der Bundesrat habe die Ermächtigung dazu unter der Auflage gegeben, dass der Datenschutz und das Arbeitsrecht eingehalten würden. Es sei an den Sozialpartnern, eine Lösung zu finden.
„Auf dem richtigen Weg“
Der Bund setzt sich seinerseits für eine Globallösung mit den USA ein. Die Bankpersonalvertreter fordern, dass eine Klausel ausgehandelt wird, welche die Mitarbeitenden vor Strafverfolgung schützt. Widmer-Schlumpf versicherte, dies sei ein zentraler Aspekt der Verhandlungen. „Ich glaube, wir sind auf dem richtigen Weg.“
Der Bundesrat hatte mit seiner Bewilligung die Banken davor geschützt, wegen verbotener Handlungen für einen fremden Staat strafrechtlich verfolgt zu werden. Offen ist die zivilrechtliche Haftung der Banken. Gemäss einem Gutachten für den Bankpersonalverband haben die Banken gegen das Arbeitsrecht und das Datenschutzgesetz verstossen.
Souveränitätsschutzgesetz auf dem Weg
Nach welchen Kriterien der Bundesrat jemanden vor strafrechtlicher Verfolgung wegen verbotener Handlungen für einen fremden Staat schützen darf, ist nirgends geregelt.
Dies soll sich ändern: Der Bund arbeitet derzeit an einem Souveränitätsschutzgesetz. Die Vorlage müsse im Bundesrat noch diskutiert werden und werde dann in die Vernehmlassung geschickt, sagte Widmer-Schlumpf auf eine entsprechende Frage.
Das Gesetz geht auf eine Motion der FDP zurück, welche die Räte an den Bundesrat überwiesen. Es soll verhindern, dass ausländische Staaten Schweizer Unternehmen oder Bürger dazu zwingen, Schweizer Recht zu verletzen. Die Vorlage soll auch Kriterien für die Bewilligung zur Herausgabe von Daten ins Ausland enthalten.