Der in der Affäre Hildebrand kritisierte Bankratspräsident Hansueli Raggenbass kandidiert nicht für eine weitere Amtsperiode. Nachdem die in Auftrag gegebenen Arbeiten planmässig vorankommen, stellt er sich nicht mehr zur Wiederwahl, wie die Schweizerische Nationalbank (SNB) am Freitag mitteilte.
Die vom Bankrat in Auftrag gegebenen Arbeiten umfassen drei Bereiche. Dazu gehört die Prüfung sämtlicher Finanztransaktionen der Mitglieder des erweiterten Direktoriums zwischen dem 1. Januar 2009 und dem 31. Dezember 2011 durch die Revisionsgesellschaft KPMG.
Dazu kommt die Revision des Reglements über die Eigengeschäfte mit Finanzinstrumenten der Bankleitung sowie die Rekrutierung eines neuen Mitglieds des Direktoriums. Sobald die Ergebnisse der Prüfung der Finanztransaktionen vorliegen, wird der Bankrat darüber informieren, wie es in der Mitteilung heisst.
Damit werde der Bundesrat auf die Generalversammlung vom 27. April hin zwei neue Bankräte zu bestimmen haben. Bereits im Oktober 2011 hatte Fritz Studer, ehemaliger Verwaltungsratspräsident der Luzerner Kantonalbank, seinen Rücktritt aus dem Bankrat auf Ende der Amtsperiode eingereicht.
Der Bundesrat wählt jeweils sechs, die Generalversammlung fünf der elf Bankrats-Mitglieder, und ihm obliegt auch die Ernennung des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Bankrates.
Die aus SNB-internen und externen Experten zusammengesetzte Arbeitsgruppe zur Revision des Reglements über Eigengeschäfte wird laut SNB ihre Arbeiten in den nächsten Wochen abschliessen. Somit könne der Bankrat voraussichtlich im März 2012 das revidierte Reglement verabschieden. Es sieht weitgehende Restriktionen für die Vermögensanlage der Mitglieder der Bankleitung vor.
Im Rahmen der Neubesetzung des vakanten dritten Direktoriumspostens wird im Moment auf der Basis des bereits genehmigten Anforderungsprofils eine „Longlist“ möglicher Kandidaten erstellt.
Der Bankrat rechnet damit, im April dem Bundesrat den Namen des Kandidaten oder der Kandidatin für das Direktorium unterbreiten zu können. Der Bundesrat wählt die Mitglieder des Direktoriums und ihre Stellvertreter auf Vorschlag des Bankrats.